Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                                Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 6


                Fahrzeughersteller              KIA MOTORS (SK)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTUZ0BA50ED671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0BA50EO671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0BA50ES671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0GA50ED671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0GA50EO671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0GA50ES671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0SA50ED671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0SA50EO671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
TTUZ0SA50ES671         PCD114.3 ET50           ohne                        67,1                    680      2025    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : JD; YNS
                                             108 Nm für Typ : ED
                                             120 Nm für Typ : CD; QLE
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/50R16 90                                        Kombi; Frontantrieb;
                                          215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R16 95                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92                                        721; 725; 73C; 74C;
                                          225/55R16 95                                        76U; 4CT




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                             Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87          12N; 5ET; 51J            Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            205/50R16 87          12N; 5ET                 Cee'd (4-türig
                                           205/55R16 91          12N                      Schrägheck);
                                           215/55R16 93          12A                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                          4BO
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 195/55R16 87       5ET; 51J                 Pro Cee'd (2-türig
                                              205/50R16 87       5ET                      Schrägheck);
                                              205/55R16 91                                Frontantrieb;
                                              215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 4BO
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/55R16          12T; 51G                 Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..             215/50R16 90       12A                      Schrägheck; 3-türig;
                                              215/55R16 93       12A                      5-türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                          4CT

Verkaufsbezeichnung:     Ceed, ProCeed, XCeed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CD           e4*2007/46*1299*.. 73 - 118 205/55R16 91            12T                      CEED; nicht PRO
                                                                                          CEED;
                                              215/50R16 90       11A; 12A; 26P            nicht Xceed; Kombi;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            Schräghecklimousine;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 26N; 26P       Frontantrieb; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7OL; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; MAO
CD             e4*2007/46*1299*..    77       205/55R16 91       12T                      Xceed;
                                     77 - 150 205/60R16 92       12A                      Schräghecklimousine;
                                              205/65R16 95       12A                      Frontantrieb; inkl.
                                              215/55R16 93       12A                      Hybrid;
                                              215/60R16 95       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95       12A                      51A; 7OL; 71C; 71K;
                                              225/60R16 98       12A                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          MAO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                             Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
QLE          e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 235/60R16 100                                  nicht mit elektr.
               e5*2007/46*1081*..                                                         Parkbremse;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OT; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YNS          e4*2007/46*0261*.., 55 - 94      195/55R16 87       51J                      Schrägheck;
               e4*2007/46*0262*..             195/60R16 89       51J                      Frontantrieb;
                                              205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76U; 4CQ; 4CT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                             Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                             Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53533
ANLAGE: 80 KIA MOTORS                                             Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    CD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1299*..
       Handelsbez.:    Ceed, ProCeed, XCeed

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 250             25                HA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.