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							               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                         Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 11.04.2023
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                               Fahrzeughersteller               MAZDA, Mazda Motor Corporation




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTUZ0BA50E D671         PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0BA50E N671         PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0BA50EO671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0BA50ES671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0GA50ED671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0GA50EO671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0GA50ES671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0SA50E D671         PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
§22 53533*04




               TTUZ0SA50E N671         PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0SA50EO671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               TTUZ0SA50ES671          PCD114.3 ET50           ohne                           67,1                     680      2025    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA, Mazda Motor Corporation
               Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm   für   Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
                                                              120 Nm   für   Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                              126 Nm   für   Typ : DJ1
                                                              133 Nm   für   Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                              140 Nm   für   Typ : BL
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LW           e1*98/14*0118*..  100                215/60R16             Dieselmotor; 12T;        nur ab
                                                                                        51G
                                                      104         205/55R16 94          Ottomotor; 12M           e1*98/14*0118*02;
                                                                  205/60R16 96          Ottomotor; 12A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/55R16 95          Ottomotor; 12A           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                 725; 73C; 74C



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                 Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87                                  MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90          11A; 24J; 24M           "Roadster Coupe";
                                                                                                        Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; MCU

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..     91   215/70R16                 51G                     Frontantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..                                                            10B; 11G; 11H; 12T;
               EP2          e13*2001/116*0092*..                                                        51A; 71C; 71K; 721;
               EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16                  51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C
§22 53533*04




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95            12O                     Mazda CX-3; Kombi;
                                                        225/55R16 95            12R                     Allradantrieb;
                                                        225/60R16 98            12R                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16              12T; 51G                Stufenheck;
                                                         215/55R16 93           12A                     Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 110   205/55R16           12V; 51G                Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                 Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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                                                                                                                   Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16             12T; 51G                bis Mj.2013;
               BLE          e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93          12A                     Stufenheck;
                                                          225/50R16 92          12A; 57T                Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/60R16          12T; 51G                ab Mj.2013; ab
                                                             215/55R16 93       11A; 12A; 26P           e11*2001/116*0262*10;
                                                             225/55R16 95       11A; 12A; 26P           (Typ BM/BN);
                                                                                                        Limousine; Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               BLE           e13*2007/46*1071*.. 76 - 136    205/55R16          51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 53533*04




               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16             12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/55R16 91         121; 51J                Kombi; Frontantrieb;
                                                           205/50R16 91         12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16            12A; 51G                51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16             51G                     Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U
               GG/GY         e1*98/14*0188*..     88 - 122   205/55R16          12P; 51G                Kombi; Stufenheck;
               GG1           e11*2001/116*0203*..                                                       Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                 Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA     6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16    91                              nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16    92                              e13*2007/46*1075*01;
                                                           205/55R16    91W                             nur bis
                                                           205/60R16    92                              e1*2001/116*0448*05;
                                                           215/55R16    93                              Schrägheck;
                                                           215/60R16    95                              Frontantrieb; nur
                                                           225/50R16    92      11A; 24J; 24M; 57T      Mazda 6;
                                                           225/55R16    95      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   205/55R16   91                              ab
               GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 132   195/65R16           51G; 52J                e13*2007/46*1075*02;
                                                            205/55R16   91W                             ab
                                                            205/60R16   92                              e1*2001/116*0448*06;
                                                            215/55R16   93                              bis Mj.2012;
                                                            215/60R16   95                              Stufenheck;
                                                            225/50R16   92      11A; 245; 57T           Schrägheck;
                                                            225/55R16   95      11A; 245                Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53533*04




                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/55R16 95         12Q; 52J                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            235/60R16 100        12A; 52J                Mj.2015; Kombi;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 76Z; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   195/65R16   92                              bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..            205/55R16   91                              Frontantrieb; nur
                                                            205/60R16   92                              Mazda 6;
                                                            215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/60R16   95                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            225/50R16   92      11A; 24J; 24M; 57T      71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/55R16   95      11A; 24J; 24M           74C; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                 Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 8
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 53533*04




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                    an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                  Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 8
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
                    Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
                    Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53533*04




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                  Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 8
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        205/55R16
                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§22 53533*04




                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
                    17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 79 MAZDA                                                 Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53533*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.