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Prüfbericht 366-0110-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001866
ANLAGE: 9.5                                                            Radtyp: TTU9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 20.01.2022
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                Fahrzeughersteller              TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.       gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm      datum
TTU96BA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
TTU96GA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
TTU96SA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
 XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 68 - 92 205/45R17                     12K; 51G                   inkl. Hybrid;
 )
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                7PI; 711; 714; 721;
                                                                                                73C; 74C; 76V; 77E
 XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 68 - 92            205/45R17         12K; 51G                   inkl. Hybrid;
 )TGRE
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                7PI; 711; 714; 721;
                                                                                                73C; 74C; 76V; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0110-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001866
ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTU9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.01.2022
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.