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                            Prüfbericht 366-0110-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001866
                            ANLAGE: 9.5                                                            Radtyp: TTU9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 12.04.2023
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                                            Fahrzeughersteller              TOYOTA




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 50
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.       gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll     ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.       Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm      datum
                            TTU96BA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
                            TTU96BA50EN541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
                            TTU96GA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
                            TTU96SA50ED541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
                            TTU96SA50EN541         TTU9 ET50               ohne                          54,1                     625      2105     01/21
R124 E1*124R00/03*1866*02




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                            Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 68 - 92 205/45R17                     12K; 51G                   inkl. Hybrid;
                             )
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7PZ; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V; 77E
                             XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 68 - 92            205/45R17         12K; 51G                   inkl. Hybrid;
                             )TGRE
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7PZ; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0110-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001866
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TTU9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.04.2023
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                                  Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                  es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                  wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
R124 E1*124R00/03*1866*02




                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.