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							               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 26 SAAB                                                      Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUY8BA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8BA38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8BA38N651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8BA38O651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8BA38S651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8GA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8GA38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
§22 53532*04




               TTUY8GA38O651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8GA38S651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8SA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8SA38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8SA38N651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8SA38O651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY8SA38S651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 26 SAAB                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88             11A; 22B                nur bis
               900/II       G511                       215/40R17                11A; 22B; 24J; 24M      e4*95/54*0012*03;
               900/II       G783                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CABRIO                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;     ab e4*95/54*0012*04;
                             e4*98/14*0012*..                                   24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 87        11A; 21B; 21M; 22B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                22L; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                  85 - 136 205/45R17 88         11A; 21B; 22B; 22L      74I; 74P
                                                  85 - 169 225/45R17 91         11A; 21B; 21M; 22B;
                                                                                22L; 24J; 24M; 367;
                                                                                54A
                                                  136 - 151 215/40R17 87W       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24J; 24M
                                                            215/45R17 87W       11A; 21B; 21M; 22B;
                                                                                22L; 24J; 24M
                                                  165 - 169 215/45R17           11A; 21B; 22B; 22L;
§22 53532*04




                                                                                24J; 24M; 51G
               YS3F          e4*2001/116*0065*.. 88 - 154  215/50R17            51G                     Kombi; Limousine;
               YS3F????      e4*2001/116*0065*.. 88 - 184  205/50R17            51G                     Frontantrieb;
                                                           225/45R17            51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                  88 - 206 205/50R17            51G; 52J                51A; 71C; 71K; 721;
                                                           215/50R17            51G; 52J                725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                                        74P; 4AW

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                                110 - 184 205/50R17             51G                     Aero;
                                                          225/45R17             51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                                        74P; 4AM

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17             11A; 21P; 22I; 22M;     Kombi; Limousine;
                                                                                24M; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P; 4AN




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 26 SAAB                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3EXXXX     e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W            11A; 22B                Kombi; Limousine;
                                              88 - 184 225/45R17                11A; 22B; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53532*04




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 26 SAAB                                                   Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fac he Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53532*04




                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 26 SAAB                                                   Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 53532*04




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.