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							               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.04.2023
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                               Fahrzeughersteller           JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                            ROVER LIMITED (GB)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               TTUYHBA405ED63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                     705      2208    03/21
               4
               TTUYHBA405EK63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHBA405EN63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
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               TTUYHBA405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
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§22 53532*03




               TTUYHBA405ES63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHGA405E D63     PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHGA405EK63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHGA405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHGA405ES63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHSA405ED63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    670      2324     03/21
               4
               TTUYHSA405ED63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
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               TTUYHSA405EK63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHSA405EN63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHSA405EO63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
               4
               TTUYHSA405ES63      PCD108 ET40.5           ohne                       63,4                    705      2208     03/21
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                     Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.04.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JB; JA
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LZ; DF; LC
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : JA; JB
                                                            133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
               Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 225/65R17        102     12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e5*2007/46*1058*..             225/70R17        108     12O                     51A; 7F6; 7HQ; 7MZ;
                                                           235/60R17        102     12O                     71C; 71K; 721; 725;
                                                           235/65R17        104     12O                     73C; 74C; 74H; 75I;
                                                           245/65R17        107     12A                     76S; 860

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
§22 53532*03




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 225/65R17         101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/70R17         108                             12A; 51A; 7NA; 7PW;
                                                          235/60R17         102                             71C; 71K; 721; 725;
                                                          235/65R17         104                             73C; 74C; 74H; 76S;
                                                          235/70R17         107                             855
                                                          245/65R17         107
                                                          255/55R17         104
               DF           e5*2007/46*1050*..  110 - 183 225/65R17         101                             10B;   11B; 11G; 11H;
                                                          225/70R17         108                             12A;   51A; 7NA; 71C;
                                                          235/60R17         102                             71K;   721; 725; 73C;
                                                          235/65R17         104                             74C;   74H; 75I; 76S;
                                                          235/70R17         107                             855
                                                          245/65R17         107
                                                          255/55R17         104

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 221 205/55R17        95      11A; 26P                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1049*..             215/50R17        95      11A; 245; 26N; 26P      Heckantrieb; inkl.
                                                           215/55R17        94      11A; 245; 26B; 26N      Hybrid;
                                                           225/50R17        94      11A; 245; 26N; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/50R17        96      11A; 245; 26B; 26J;     12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                                                                    27I                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74C; 74H; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 221 225/55R17    97                              Kombi; Limousine;
                            e5*2007/46*1048*..             235/50R17    96                              Allradantrieb;
                                                           235/55R17    99                              Heckantrieb;
                                                           245/50R17    99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/50R17    101     11A; 245; 26P           12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H; 76S;
                                                                                                        855

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 147 225/65R17      101     12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/70R17      108     12T                     51A; 7MZ; 7PX; 71C;
                                                         235/60R17      102     12T                     71K; 721; 725; 73C;
                                                         235/65R17      104     12T                     74C; 74H; 75I; 76S;
                                                         235/70R17      107     12A                     860
                                                         245/65R17      107     12A
                                                         255/55R17      104     12A
                                                         255/60R17      106     12A
                                                         255/65R17      110     12A
§22 53532*03




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53532*03




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.04.2023
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
§22 53532*03




                    sind.
               7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 8
               7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
                    werden.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 53532*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
                      Handelsbez.:     JAGUAR XE

                      Variante(n):     Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 300              y = 300                VA
                            26P                       x = 250              y = 230                VA
                            27B                       x = 290              y = 300                HA
                            27I                       x = 240              y = 250                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53532*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            26                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2981*..
                      Handelsbez.:     Jaguar XF

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53532*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.