Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532 ANLAGE: 19 OPEL Radtyp: TTUY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTUYHBA48D651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHBA48K651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHBA48N651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHBA48O651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHBA48S651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHGA48D651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHGA48K651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHGA48O651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 §22 53532*04 TTUYHGA48S651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHSA48D651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHSA48K651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHSA48N651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHSA48O651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 TTUYHSA48S651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2208 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP0 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: COMBO, COMBO-e CARGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/55R17 95 121; 5HR Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532 ANLAGE: 19 OPEL Radtyp: TTUY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE, COMBO-e LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/55R17 95 121; 5HR Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 830; 84A Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND, GRANDLAND X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 147 215/60R17 96 124 Frontantrieb; 215/65R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/65R17 101 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 83P; 830 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 53532*04 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0253-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532 ANLAGE: 19 OPEL Radtyp: TTUY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 53532*04 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 830) Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Ø 304mm, 28mm) an der Vorderachse in Verbindung mit ZF-Bremssattel OE Nr. 16 478 799/800 80 und/oder der Kennzeichnung "60 PSA Groupe 78TGX80089413F" 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. 84A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm des Herstellers "BRAXIS" an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.