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							               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                     Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.06.2022
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUY0BA48D641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0BA48K641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0BA48O641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0BA48S641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0GA48D641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0GA48K641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0GA48O641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0GA48S641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
§22 53532*02




               TTUY0SA48D641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0SA48K641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0SA48O641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               TTUY0SA48S641           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        705      2208    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                                            RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/50R17-89                 11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17-90                 11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.06.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91       51J                       Kombi; Frontantrieb;
               CW3           e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94       51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R17 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/50R17 96                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 76T; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/45R17 87         12G                       CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           215/50R17 91         12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R17 91         12G                       51A; 71C; 71K; 721;
§22 53532*02




                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                  nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91        51J                       e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                  nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110   205/50R17 89                               ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..            215/45R17 87W 5ET                          e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*..            225/45R17     51G                          ab
                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.06.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/45R17   81    51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                                            205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17   83                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17   87                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91       51J                       Stufenheck;
               CU3           e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94       51J                       Frontantrieb;
                                                            225/50R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R17 96                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 76T; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            e11*2001/116*0297*..
§22 53532*02




               FN1                               103  205/50R17 89            11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91            51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/45R17 91            11A; 21P; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91      51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/45R17 91      11A; 21P; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S
               FN4           e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17         11A; 21P; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                                 ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..                                                        e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.06.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/65R17   102                            bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/55R17   99                             e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/60R17   102                            bis
                                                             245/55R17   102                            e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17   89                             10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17   87    5ET                      12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17   91                             721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/45R17   90                             74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87           11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               BB8          e6*95/54*0038*..            215/45R17 87           11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               54A                      721; 725; 73C; 74A;
§22 53532*02




                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/50R17     91    11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                           215/55R17     94    11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17     94    11A; 24J; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/50R17     96    11A; 24J; 248; 26N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                               26P                      74P; 76S; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.06.2022
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                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 53532*02




                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.06.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53532*02




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                  Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.06.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 8
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutacht en beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53532*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0253-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
               ANLAGE: 82 HONDA                                                 Radtyp: TTUY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.06.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53532*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.