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							Gutachten 366-0253-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
ANLAGE: 98 MAZDA                                                     Radtyp: TTUY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.12.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTUY0BA53ED671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0BA53EK671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0BA53EO671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0BA53ES671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0GA53ED671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0GA53EK671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0GA53EO671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0GA53ES671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0SA53ED671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0SA53EK671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0SA53EO671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
TTUY0SA53ES671          PCD114,3 ET53          ohne                        67,1                     705      2208    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84                                      MX-5 "Softtop"; MX-5
 NC1E         e1*2001/116*0371*..                                                             "Roadster Coupe";
                                                                                              Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
ANLAGE: 98 MAZDA                                                 Radtyp: TTUY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80                                  MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84                                  "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83                                  Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..  88 - 122 215/45R17 87           5ET                       Kombi; Stufenheck;
                                        215/45R17 91                                     Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C
GG1           e11*2001/116*0203*.. 88 - 122   215/45R17                                  Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76S
GG1           e11*2001/116*0203*.. 122        215/45R17 87  5ET                          für Fz. mit 18"
                                              M+S
                                              215/45R17 91                               Bereifung; Kombi;
                                              M+S
                                   191        215/45R17 91H                              Stufenheck;
                                              M+S
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
ANLAGE: 98 MAZDA                                                 Radtyp: TTUY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17      91    51J                       nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R17      91    51J                       e13*2007/46*1075*01;
                                          215/50R17      91                              nur bis
                                          225/45R17      91                              e1*2001/116*0448*05;
                                 88 - 136 205/50R17      91W 51J                         Schrägheck;
                                          205/55R17      91W 51J                         Frontantrieb; nur
                                          215/50R17      91W                             Mazda 6;
                                          225/45R17      91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   205/50R17   91    51J                       bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..            205/55R17   91    51J                       Frontantrieb; nur
                                             215/50R17   91                              Mazda 6;
                                             225/45R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17   94    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125  205/55R17    91  51J                         ab
GHE           e13*2007/46*1075*..           215/50R17    91                              e13*2007/46*1075*02;
                                            225/45R17    91                              ab
                                   88 - 132 205/50R17    93  51J                         e1*2001/116*0448*06;
                                            205/55R17    91W 51J                         bis Mj.2012;
                                            215/50R17    91W                             Stufenheck;
                                            215/55R17    94                              Schrägheck;
                                            225/45R17    91W                             Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76S; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
ANLAGE: 98 MAZDA                                                  Radtyp: TTUY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 5
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0253-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53532
ANLAGE: 98 MAZDA                                                  Radtyp: TTUY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.12.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.