Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0183-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001865 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTU7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTU78BA30EC666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78BA30ED666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78BA30EO666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78GA30EC666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78GA30ED666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 R124 E1*124R00/03*1865*03 TTU78SA30EC666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78SA30ED666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTU78SA30EO666 TTU7 ET30 ohne 66,6 750 2251 04/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/50R17 12K; 51G Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7OO; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7OO; 711; 714; 721; 73C; 74C; 75I; 76V G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/50R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7OO; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0183-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001865 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTU7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 190 225/50R17 12K; 51G Cabrio; Coupe; 120 - 275 225/50R17 M+S 51G; 52J Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7OO; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 210 225/55R17 12K; 51G nicht Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7OO; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb R124 E1*124R00/03*1865*03 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0183-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001865 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TTU7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen A brollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet R124 E1*124R00/03*1865*03 werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.