Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUF8BA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 735 2291 01/21
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
§22 53529*07
TTUF8SA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 36 oder
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW7, KAW8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G3C; G3L; G3K; G2C
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : U2X; G5K; G2C; G6GT; G5L; G3K; F2GC; G3C; G3L; F2X;
U1X; G6K; FM6; G4X; G3X; UMX; F1H; 7L; JM1
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 205/55R18 96 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R18 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 7NM; 71C;
26J; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
215/55R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 74C; 76O
26J; 27B; 27H
225/50R18 95 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
§22 53529*07
235/45R18 94 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/45R18 96 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 225/60R18 104 12I inkl. Hybrid;
235/55R18 104 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 12A 51A; 7MU; 7ON; 71C;
245/55R18 103 11A; 12A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
255/50R18 102 11A; 12A; 26N; 26P 74C; 75I; 76O
255/55R18 105 11A; 12A; 26N; 26P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; nicht
215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; Elektro; inkl. Hybrid;
26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 99W 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 7OO; 71C;
27B 71K; 721; 725; 73C;
225/55R18 98 11A; 24C; 244; 26B; 74C; 76O
27B
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
27I; 52J
215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
26B; 27B; 52J
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; Elektro;
215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B 12A; 51A; 7OO; 71C;
225/50R18 99W 11A; 24C; 244; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
27B 74C; 75I; 76O
§22 53529*07
225/55R18 102 11A; 24C; 244; 26B;
27B
235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 245; 248; 26N; mit M Sportpaket
27I; 52J Radhausverbreiterung;
205/60R18 99 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; Elektro;
215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I; 52J 12A; 51A; 7OO; 71C;
215/55R18 99 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C;
27H; 27I 74C; 75I; 76O
225/50R18 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26J; 27B; 27F
225/55R18 102 11A; 241; 244; 246;
247; 26J; 27B; 27F
235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27B; 27F
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/50R18 95 11A; 241; 244; 246; mit M Sportpaket
247; 26J; 27B; 27F Radhausverbreiterung;
225/55R18 98 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 245; 248; 26N; 74C; 76O
27I; 52J
215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N;
27H; 27I; 52J
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; mit Standard
27I; 52J Radhausverbreiterung;
215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26N; 27H; 27I; 52J Frontantrieb; nicht
225/50R18 95 11A; 24C; 244; 26J; Elektro; inkl. Hybrid;
27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 98 11A; 24C; 244; 26J; 12A; 51A; 7OO; 71C;
27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 74C; 76O
26J; 27B; 27F
§22 53529*07
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27B; 27F
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; mit Standard
27I; 52J Radhausverbreiterung;
205/60R18 99 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
27I Frontantrieb; Elektro;
215/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I; 52J 12A; 51A; 7OO; 71C;
215/55R18 99 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27H; 27I 74C; 75I; 76O
225/50R18 99 11A; 24C; 244; 26J;
27B; 27F
225/55R18 102 11A; 24C; 244; 26J;
27B; 27F
235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27B; 27F
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 225/60R18 104 12O Allradantrieb;
235/55R18 104 11A; 12A; 248 Heckantrieb; Adaptive
235/60R18 103 11A; 12A; 248 BMW M Fahrwerk;
BMW
245/55R18 103 11A; 12A; 248; 26P; Standard Fahrwerk;
27I inkl. Hybrid;
255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 51A; 7MU; 7ON; 71C;
255/55R18 105 11A; 12A; 245; 248; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27I 74C; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 205/45R18 90 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine;
26B; 27H Allradantrieb;
215/45R18 93 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26N; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
§22 53529*07
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 205/45R18 90 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7NM; 7OO;
225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26J; 27F 73C; 74C; 76O
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/45R18 91 YBE; YBG; 57E; Allradantrieb;
58W; KAW7; KAW8 Heckantrieb; inkl.
235/45R18 94 YAR; YAS; YDA; Hybrid;
57E; KAW7; KAW8 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 275 225/45R18 M+S YBE; YBG; 52J; 57E; 12A; 51A; 7OO; 71C;
58W; KAW7; KAW8 71K; 721; 725; 73C;
235/45R18 M+S YAR; YAS; YDA; 52J; 74C; 76A; 76O; 97K
57E; KAW7; KAW8
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 225/45R18 91 12R; 5GG; KAW7; Allradantrieb;
KAW8 Heckantrieb; inkl.
235/45R18 94 12A; KAW7; KAW8 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 275 225/45R18 M+S 12R; 52J; KAW7; 51A; 7OO; 71C; 71K;
KAW8 721; 725; 73C; 74C;
235/45R18 M+S 12A; 52J; KAW7; 76O
KAW8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; KAW7; Allradantrieb;
KAW8 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 76O
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/45R18 95 12T; 5HR; KAW7; Allradantrieb;
KAW8 Heckantrieb;
235/45R18 98 12A; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/45R18 95 12T; KAW7; KAW8 Allradantrieb;
Heckantrieb;
235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; KAW7; Allradantrieb;
KAW8 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
§22 53529*07
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/45R18 95 12T; 5HR; KAW7; Cabrio; Coupe; inkl.
KAW8 Hybrid;
235/45R18 97 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E; 58W; Cabrio; Coupe; inkl.
KAW7; KAW8 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 235/45R18 97Y nicht 520e/530e/530e
235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P xDrive;
245/45R18 100W GA9; 11A; 26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y Limousine;
235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
245/45R18 100W GA9; 11A; 26P Heckantrieb;
100 - 390 245/45R18 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 235/50R18 101 12A; 5KK nicht 530e; nicht
120 - 210 225/55R18 12T; 953 550e xDrive; nicht
245/50R18 104 12A 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; 934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 235/50R18 101 12A; 5KK nicht 530e; nicht
120 - 210 225/55R18 12T; 953 550e xDrive; nicht
245/50R18 104 12A 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
§22 53529*07
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 225/55R18 98 12T nicht 530e; nicht
235/50R18 101 12A 550e xDrive; nicht
245/50R18 100 12A 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 225/55R18 98 12T nicht 530e; nicht
235/50R18 101 12A 550e xDrive; nicht
245/50R18 100 12A 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 930
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 235/50R18 101 12O Allradantrieb;
245/50R18 100 12I Heckantrieb;
255/50R18 102 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7MU; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; 98D
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 250 235/50R18 101 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
245/50R18 100 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BD; 7MU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; 4CG;
4DA
Verkaufsbezeichnung: Cooper C, Cooper S, JCW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53529*07
FM6 e1*2018/858*00373*.. 100 - 170 205/40R18 86 11A; 242; 244; 245; nicht Cabrio; 3-türig;
247; 26B; 27F Mit
215/40R18 85 11A; 242; 244; 245; Radhausverbreiterung
247; 26B; 26N; 27F Serie; Frontantrieb;
225/35R18 87 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: COOPER E, COOPER SE, JCW E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM1 e1*2018/858*00347*.. 55 - 75 205/45R18 90 11A; 24C; 248; 26B; 3-türig; Frontantrieb;
26N; 27H Elektro;
215/40R18 89 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27F 74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 205/60R18 99 11A; 248; 27I mit
215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26P; Radhausverbreiterung
27I (Flap) Serie;
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26P; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26P; Elektro; inkl. Hybrid;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 74C; 76O
26B; 26N; 27B; 27F
100 - 221 205/60R18 M+S 11A; 248; 27I; 52J
215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
27I; 52J
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 205/60R18 M+S 11A; 248; 27I; 52J mit
205/60R18 99 11A; 248; 27I Radhausverbreiterung
215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26P; (Flap) Serie;
27I; 52J Allradantrieb;
215/55R18 99 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; Elektro;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 99 11A; 24J; 244; 26P; 12A; 51A; 7OO; 71C;
§22 53529*07
27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
225/55R18 102 11A; 24J; 244; 26P; 74C; 75I; 76O
27B; 27H
235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 53529*07
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließli ch
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53529*07
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 53529*07
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§22 53529*07
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
§22 53529*07
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAW7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 40
KAW8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 36
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
§22 53529*07
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 295/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: JM1
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00347*..
Handelsbez.: COOPER E, COOPER SE, JCW E
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
§22 53529*07
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F2GC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2064*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 150 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
§22 53529*07
27F x = 200 y = 250 30 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 290 HA
27I x = 250 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 300 30 VA
§22 53529*07
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 30 HA
26N x = 290 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
27I x = 250 y = 260 HA
27B x = 300 y = 310 HA
26P x = 230 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53529*07
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 20 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 25 HA
26N x = 280 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 250 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
§22 53529*07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FM6
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00373*..
Handelsbez.: Cooper C, Cooper S, JCW
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 255 y = 240 VA
26B x = 305 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 305 y = 290 8 VA
§22 53529*07
27F x = 285 y = 285 30 HA
27H x = 285 y = 285 8 HA
26J x = 305 y = 290 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
26B x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 79 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
26B x = 245 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53529*07
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x = 280 y = 330 8 HA
26J x = 245 y = 270 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.