Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUF8BA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 735 2291 01/21
§22 53529*04
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 36 oder
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW7, KAW8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203 CL; 171; H0; 209; 210
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; R2CS; R2CW
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 212; 204; 172; R2CS; 245G; R1EC; 245G AMG; R2CW; 204 K;
204 X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 171; 203 CL; 209; 210
130 Nm für Typ : 172
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment
§22 53529*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26N; 27B; 27F Fahrwerk;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Komfortfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
26B; 26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 74A; 740; 76O; 77E;
26B; 26J; 27B; 27F 4B8
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
§22 53529*04
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 4 von 32
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Sportfahrwerk; GLA;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; nicht Fahrdynamik
247; 26P; 27B; 27H Paket; Offroad-
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I Frontantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26N; 27B; 27F 74A; 740; 76O; 77E;
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 4B8
52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
§22 53529*04
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes
27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Paket; Allradantrieb;
26N; 27B; 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 740; 76O; 77E;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 4B8
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
§22 53529*04
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 215/45R18 M+S 11A; 245; 26P; 52J AMG A35;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 6 von 32
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26N; 27B; 27F Fahrwerk;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Komfortfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26N; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76O;
26B; 26J; 27B; 27F 77E; 4B8
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
§22 53529*04
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 32
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Sportfahrwerk; GLA;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; nicht Fahrdynamik
247; 26P; 27B; 27H Paket; Offroad-
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I Frontantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26N; 27B; 27F 73C; 74A; 740; 76O;
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 77E; 4B8
52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
§22 53529*04
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 8 von 32
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes
27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Paket; Allradantrieb;
26N; 27B; 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 740; 76O;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 77E; 4B8
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
§22 53529*04
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain;
26P Allradantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht All-Terrain;
26N; 5HR; KAW7; nicht C 300 e; nicht
KAW8 C 300 de; nicht C 300
235/45R18 97 11A; 24J; 244; 247; de 4MATIC;
26B; 26J; 27I Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R18 95 GA3; 11A; 24J; 26B; C 300 e; C 300 de; C
26N; 57E; 58W; 300 de 4MATIC;
KAW7; KAW8 Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76A; 76O; 97G
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain;
26N; 57E; 58W; nicht C 300 e; nicht
§22 53529*04
KAW7; KAW8 C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/45R18 95 GA3; 11A; 24J; 26B; C 300 e; C 300 e
26N; 57E; 58W; 4MATIC; C 400 e
KAW7; KAW8 4MATIC; C 300 de; C
300 de 4MATIC;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76A; 76O; 97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht C 300 e; nicht
26N; 5HR; KAW7; C 300 e 4MATIC; nicht
KAW8 C 400 e 4MATIC; nicht
235/45R18 97 11A; 24J; 244; 247; C 300 de; nicht C 300
26B; 26J; 27I de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht
26N; 57E; 58W; C 300 e 4MATIC; nicht
KAW7; KAW8 C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 76O
§22 53529*04
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; KAW7; Anzugsmoment
KAW8 155 Nm; Nur Baureihe
205; Kombilimousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H; 27I; Allradantrieb;
KAW7; KAW8 Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76O; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HR; Anzugsmoment
KAW7; KAW8 155 Nm; Nur Baureihe
205; Cabrio;
235/45R18 98 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe;
26B; 26J; 27H; 27I; Limousine;
KAW7; KAW8 Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76O; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S GDV; 11A; 241; 246; erhöhtes
26B; 26J; 52J; 57E; Anzugsmoment
67O; KAW7; KAW8 155 Nm; Nur Baureihe
205; nur Fzg.-Breite
225/45R18 95 11A; 241; 246; 26B; 1839mm; Allradantrieb;
26J; 57E; 67O; nicht Hybrid;
KAW7; KAW8 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 740;
76A; 76O; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53529*04
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK
55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 245; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Heckantrieb;
g (Flap) Serie; GA9; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 26B; 26J;
27P
245/45R18 96W ohne 12A; 51A; 7MT; 71C;
Radhausverbreiterun 71K; 721; 725; 73C;
g (Flap) Serie; GA9; 74A; 740; 76O
11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 5FE Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
245/45R18 100 ohne nicht E300e/E350e;
Radhausverbreiterun nicht E300de;
g (Flap) Serie; GA9; Allradantrieb;
11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb;
26J; 27P
245/45R18 100 mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 7AC; 7MT;
g (Flap) Serie; GA9; 71C; 71K; 721; 725;
11A; 24J; 26B; 26J;
27P
73C; 74A; 740; 76O;
4B8
§22 53529*04
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
245/55R18 103 11A; 24J; 248 170 Nm; GLC-Klasse;
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
275/50R18 107 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 740; 76O;
4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 24N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
4DM
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; KAW8 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 53529*04
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite de r
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 53529*04
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
§22 53529*04
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§22 53529*04
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 53529*04
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei is t
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrz eughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
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COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des S onderrades der
Hinterachse.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 53529*04
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Hinterachse: 225/45R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAW7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 40
KAW8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 36
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregel ung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53529*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
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von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§22 53529*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 24 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53529*04
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 25 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 27 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53529*04
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 285 VA
26P x = 220 y = 235 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 325 25 HA
§22 53529*04
27H x = 285 y = 325 8 HA
26J x = 270 y = 285 30 VA
26N x = 270 y = 285 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 30 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
§22 53529*04
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 31 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 56 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.04.2023
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Seite: 32 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.