Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUF8BA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25EC666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 735 2291 01/21
§22 53529*07
TTUF8SA25ED666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA25EN666 PCD112 ET25 ohne 66,6 750 2254 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 36 oder
Radtyp: TTU8 KBA: 54323 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW7, KAW8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H0; 210; 171; 209; 203 CL
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : R2CW; R2CS; 204; R2EW; 172; 204; 212; F2A; R2CS; R2ES;
245G; R1EC; 245G AMG; R2CW; 204 K; 204 X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 171; 203 CL; 209; 210
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 245G; 245G AMG
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R1EC; R2CS; R2CW; R2ES; R2EW
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27F
§22 53529*07
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AC; 71C;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26N; 27B; 27H 74A; 76O; 77E; 4B8
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 71C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27B; 27H 74A; 76O; 77E; 4B8
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I;
52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
§22 53529*07
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Offroad-
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8
26B; 26J; 27B; 27F
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
§22 53529*07
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 215/45R18 M+S 11A; 245; 26P; 52J AMG A35;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 5 von 33
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26N; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 4B8
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
§22 53529*07
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 33
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26P; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 4B8
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I;
52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
§22 53529*07
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 7 von 33
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Offroad-
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 76O; 77E;
26B; 26J; 27B; 27F 4B8
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
§22 53529*07
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R18 95 GA3; 11A; 24J; 26B; C 300 e; C 300 de; C
26N; 57E; 58W; 300 de 4MATIC;
KAW7; KAW8 Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht All-Terrain;
26N; 5HR; KAW7; nicht C 300 e; nicht
KAW8 C 300 de; nicht C 300
235/45R18 97 11A; 24J; 244; 247; de 4MATIC;
26B; 26J; 27I Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain;
26N; 57E; 58W; nicht C 300 e; nicht
KAW7; KAW8 C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76A; 76O
§22 53529*07
R2CS e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain;
26P Allradantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O
R2CW e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/45R18 95 GA3; 11A; 24J; 26B; C 300 e; C 300 e
26N; 57E; 58W; 4MATIC; C 400 e
KAW7; KAW8 4MATIC; C 300 de; C
300 de 4MATIC;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76A; 76O;
97G
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht C 300 e; nicht
26N; 5HR; KAW7; C 300 e 4MATIC; nicht
KAW8 C 400 e 4MATIC; nicht
235/45R18 97 11A; 24J; 244; 247; C 300 de; nicht C 300
26B; 26J; 27I de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95 GB5; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht
26N; 57E; 58W; C 300 e 4MATIC; nicht
KAW7; KAW8 C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7PL;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76A; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S GDV; 11A; 241; 246; Nur Baureihe 205; nur
26B; 26J; 52J; 57E; Fzg.-Breite 1839mm;
67O; KAW7; KAW8 Allradantrieb; nicht
225/45R18 95 11A; 241; 246; 26B; Hybrid;
26J; 57E; 67O; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAW7; KAW8 12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76A;
76O; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HR; Cabrio;
§22 53529*07
KAW7; KAW8 Kombilimousine; Coupe;
235/45R18 98 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H; 27I; Allradantrieb;
KAW7; KAW8 Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; KAW7; Kombilimousine;
KAW8 Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I; Heckantrieb; nicht
KAW7; KAW8 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLK-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK
55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio;
26N Allradantrieb;
245/45R18 96W mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; GA9; 12A; 51A; 7MT; 71C;
11A; 24J; 26B; 26J;
§22 53529*07
27P
245/45R18 96W ohne 71K; 721; 725; 73C;
Radhausverbreiterun 74A; 76O
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27P
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 150 225/55R18 102 nicht E 300 e; nicht
235/50R18 101 11A; 26P E 300 e 4MATIC; nicht
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26N; E 300 de; nicht E 300
26P de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain; Heckantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 225/55R18 98 nicht E 300 e; nicht
235/50R18 101 11A; 26P E 300 e 4MATIC; nicht
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26N; E 300 de; nicht E 300
26P de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Heckantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PI; 7UE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 5FE Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N E300e/E350e; nicht
245/45R18 100 ohne E300de; Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Heckantrieb;
g (Flap) Serie; GA9; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53529*07
11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
26J; 27P
245/45R18 100 mit 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76O; 4B8
g (Flap) Serie; GA9;
11A; 24J; 26B; 26J;
27P
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 245 GLC-Klasse;
245/55R18 103 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb;
275/50R18 107 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 24N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
4DM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; KAW8 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§22 53529*07
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 13 von 33
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite d er
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53529*07
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herz ustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53529*07
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 53529*07
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über di e
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 53529*07
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§22 53529*07
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53529*07
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 225/45R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAW7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 40
KAW8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TTU8 KBA: 54323 Lochkreis 5x112 ET: 36
§22 53529*07
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53529*07
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§22 53529*07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 27 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53529*07
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 28 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 29 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 285 VA
26P x = 220 y = 235 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 285 30 VA
§22 53529*07
26N x = 270 y = 285 8 VA
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 30 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 31 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 32 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 53529*07
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 75 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.02.2025
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Seite: 33 von 33
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.