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							               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                    Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.07.2022
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                               Fahrzeughersteller              SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUF0BA38C601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               TTUF0BA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               TTUF0GA38C601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               TTUF0GA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               TTUF0SA38C601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               TTUF0SA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        750      2254    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53529*03




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ; GY; FR; JT
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                      Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 14.07.2022
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               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : JY; EY; MZ; FY; LY
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                                              100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                                              103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
                                                              110 Nm für Typ : JT
                                                              140 Nm für Typ : FR
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
               FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18           85                             Allradantrieb;
                                                         215/45R18           89                             Frontantrieb;
                                                         225/40R18           88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18           91                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
               JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18           100                            2-türig; 4-türig;
                                                         235/50R18           97      11A;   24J             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53529*03




                                                         235/55R18           100     11A;   24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/50R18           100     11A;   24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                         255/50R18           102     11A;   22I; 24J; 24M   74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
               FR           e4*2007/46*0142*..  131              235/45R18 94        11A; 245               Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 92               215/35R18 80        11A; 21B; 22B; 24J;    Frontantrieb;
                                                                                     24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               NZ             e4*2007/46*0155*..      100        215/35R18 80        11A; 21P; 22B; 24J;    Frontantrieb;
                                                                                     248; 271               Radschrauben;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     215/40R18   85                              Allradantrieb;
                                                            215/45R18   89                              Frontantrieb;
                                                            225/40R18   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18   91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R18   86    11A;   24J; 24M           Stufenheck;
                                                            215/40R18   85    11A;   22I; 24C; 24M      Frontantrieb;
                                                            225/35R18   83    11A;   22I; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18   88    11A;   22I; 24C; 24M      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE1HE(S)(E   e6*2007/46*0485*.. 72           225/40R18 88                                Kombilimousine;
               U,M)
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
§22 53529*03




               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 205/35R18 77          11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                        215/35R18 80          11A; 24J; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/35R18 83          11A; 24C; 248; 26P;       12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                              27I                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/45R18 89                                    ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            215/50R18 92      11A;   24J; 248; 27B;     Schräghecklimousine;
                                                                              27F                       Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A;   248; 27B           Frontantrieb;
                                                            235/45R18 94      11A;   24J; 248; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27F                       12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                            245/45R18 96      11A;   24J; 248; 26P;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                              27B;   27F                73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18        86    11A; 26N; 27H           bis
                                                       215/40R18        89    11A; 24J; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/45R18        89    11A; 24J; 26N; 27H      Schräghecklimousine;
                                                       225/40R18        88    11A; 24J; 248; 26J; 27F Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                            225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89                                  Allradantrieb;
                                                        215/50R18 92          11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18 91                              12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26P; 27I 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 53529*03




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                 Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
§22 53529*03




               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                 Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 53529*03




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                 Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 53529*03




                    werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Syst em muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53529*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 53529*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     LY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
                      Handelsbez.:     VITARA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53529*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
               ANLAGE: 74 SUZUKI                                                Radtyp: TTUF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.07.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     JY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 330              y = 400                  HA
                            27I                     x = 280              y = 360                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53529*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 330        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 400            25                HA
                            26N                  x = 300        y = 260             5                VA
                            26J                  x = 300        y = 260             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.