Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 78 HONDA Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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Fahrzeughersteller HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUF0BA38C641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
TTUF0BA38D641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
TTUF0GA38C641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
TTUF0GA38D641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
TTUF0SA38C641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
TTUF0SA38D641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2254 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53529*03
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91 11A; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4DT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 78 HONDA Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88 11A; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK e6*2007/46*0256*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/45R18 86 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 21B 721; 725; 73C; 74A;
74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 11A; 26B ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N; e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 27I; 5ET ab
225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
ab
e11*2001/116*0257*06;
CIVIC TOURER;
§22 53529*03
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/60R18 103 11A; 245 Allradantrieb;
245/55R18 103 11A; 24J Frontantrieb;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R18 107 11A; 24C; 24M; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/40R18 82 11A; 21P; 245 2-türig; Frontantrieb;
215/35R18 80 11A; 21B; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21B; 22I; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R18 83 11A; 21B; 22I; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91 11A; 24J; 24M Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4DT
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 215/35R18 84 11A; 21P; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*..
EP3 e11*98/14*0175*.. 147 215/35R18 84 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R18 83 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
§22 53529*03
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 235/45R18 94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/50R18 95 11A; 22B; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02;
235/45R18 94 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 22B; 22H; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 225/50R18 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 22B; 22H; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 11A; 24J; 27I ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06;
235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I ab
245/50R18 100 11A; 24C; 24M; 27B e11*2001/116*0302*06;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 78 HONDA Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 11A; 24J bis
245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0302*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/45R18 86 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/45R18 90 12A; 51A; 71C; 71K;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/40R18 85 5EG 721; 725; 73C; 74A;
215/40R18 89 74P
225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 5FE
225/40R18 92 11A; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 53529*03
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 53529*03
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bz w. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 53529*03
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbrei te nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 78 HONDA Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 53529*03
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53529*03
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RW
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0265*..
Handelsbez.: CR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 53529*03
26N x = 300 y300 8 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FC
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RE5
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*..
Handelsbez.: HONDA CR-V
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 270 VA
26P x = 210 y = 220 VA
27B x = 330 y = 450 HA
27I x = 280 y = 420 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 270 15 VA
26N x = 260 y = 270 8 VA
27F x = 330 y = 450 15 HA
27H x = 330 y = 450 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N3
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53529*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.