Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 69 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUF8BA51EC666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA51ED666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8BA51EN666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA51EC666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8GA51ED666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA51EC666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA51ED666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
TTUF8SA51EN666 PCD112 ET51 ohne 66,6 750 2254 01/21
§22 53529*05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 215/50R18 M+S 124; 5GM; 52J BMW X1 (F48);
225/50R18 12A; 51G Allradantrieb;
225/50R18 95 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 12A; 248 51A; 7NM; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4DL
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/50R18 95 51G BMW X2 (F39);
245/45R18 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 69 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 215/55R18 99 12O Allradantrieb;
225/50R18 99W 12N Frontantrieb; nicht
225/55R18 98 12N Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; DEG
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 215/55R18 99 12O Allradantrieb;
225/50R18 99W 12N Frontantrieb; Elektro;
225/55R18 102 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; DEG
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 205/45R18 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 93 12A; 51A; 7OO; 71C;
225/40R18 91 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
§22 53529*05
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/45R18 91W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4DL
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 205/45R18 90 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 91 12A; 51A; 7NM; 7OO;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/50R18 99W Allradantrieb;
245/45R18 96 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 69 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
225/45R18 91W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4DA;
4DL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/40R18 86 CLUBMAN JOHN
COOPER
75 - 225 205/45R18 90 WORKS (F54); MINI
215/40R18 89 CLUBMAN F54;
215/45R18 89 Allradantrieb;
225/40R18 88W Frontantrieb;
170 - 225 205/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; FGC;
4DA; 4DL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 215/50R18 M+S 124; 5GM; 52J BMW X1 (F48);
§22 53529*05
225/50R18 12A; 51G Allradantrieb;
225/50R18 95 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 12A; 248 51A; 7NM; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/40R18 86 CLUBMAN JOHN
COOPER
75 - 225 205/45R18 90 WORKS (F54); MINI
215/40R18 89 CLUBMAN F54;
215/45R18 89 Allradantrieb;
225/40R18 88W Frontantrieb;
170 - 225 205/45R18 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; FGC;
4DL
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 205/55R18 91W Allradantrieb;
215/50R18 92 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91V 12A; 51A; 7BD; 71C;
225/50R18 95 51G 71K; 721; 725; 73C;
235/45R18 94 11A; 248 74C; 76O; DEG; FGC
245/45R18 96 11A; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 69 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 53529*05
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (ei nschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53529*05
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbett s an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0258-20-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53529
ANLAGE: 69 BMW, BMW AG Radtyp: TTUF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
§22 53529*05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.