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                            Prüfbericht 366-0234-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001909
                            ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TTUG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.07.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              AUDI




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTUG8BA39EA666 TTUG ET39                       ohne                        66,6                     750      2254    06/21
                            TTUG8GA39EA666 TTUG ET39                       ohne                        66,6                     750      2254    06/21
                            TTUG8SA39EA666 TTUG ET39                       ohne                        66,6                     750      2254    06/21
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
R124 E1*124R00/03*1909*02




                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1; 4G2
                                                                         140 Nm ( A6 Allroad Quattro ) für Typ : F2
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   245/45R18                  12K; 51G                   nur Limousine
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74C; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 245/45R18       12K; 51G                          Nur A6 Avant;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74C; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 245/45R18      12K; 51G               A6;
                                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                                             74C; 76V; 77E



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0234-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001909
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TTUG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                                     TFSI e
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
                            F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 225/55R18     12K; 51G               A6;
                                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                           7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                           73C; 74C; 75I; 76V;
                                                                                                           77E
                            F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/55R18     12K; 51G               A6 ALLROAD
                                                                                                           QUATTRO;
                                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                           7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                           73C; 74C; 75I; 76V;
                                                                                                           77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
R124 E1*124R00/03*1909*02




                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0234-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001909
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TTUG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.07.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
R124 E1*124R00/03*1909*02




                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.