Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                       Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 14

                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTU88BA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     760      2291    06/22
               TTU88BA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     775      2254    06/22
               TTU88BA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     785      2217    06/22
               TTU88BA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     800      2181    06/22
               TTU88BA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     830      2095    06/22
               TTU88GA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     800      2181    06/22
               TTU88GA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     830      2095    06/22
               TTU88SA36ED666          PCD112 ET36            ohne                        66,6                     830      2095    06/22
§22 54323*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TTUF KBA: 53529 Lochkreis: 5x112 ET: 25

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWU
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18      91Y                             Nicht A4 Allroad
                                                         225/45R18      91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                         235/45R18      94      11A; 26P; 27I           ab MJ2016; AUDI S4
                                                90 - 260 245/40R18      93Y     11A; 26P; 27I           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                260      225/40R18      M+S     52J                     Limousine;
                                                         225/45R18      M+S     52J                     Allradantrieb;
                                                         235/45R18      M+S     11A; 26P; 27I; 52J      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91         11A; 22I; 52J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 235/40R18 91        11A; 22I; 5GG; 51J      Nicht A4 Allroad
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 22I; 51J;     Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                54F                     MJ2016; Kombi;
                                                            245/40R18 93        11A; 21P; 22I; 24J;     Allradantrieb;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R18 95        11A; 21B; 22B; 22H;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24J; 24M; 54F           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 88 - 195   235/40R18 91        11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 22I; 51J;     Kombi; Frontantrieb;
§22 54323*03




                                                                                54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            255/40R18 95        11A; 21B; 22B; 22H;     76O; 77E
                                                                                24J; 24M; 54F
                                                  100 - 195 225/45R18 91        11A; 22I; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91   11A; 22I; 51J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/45R18 94   11A; 21P; 22I; 51J;            AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                         54F                            Limousine;
                                                100 - 245 225/45R18      11A; 22I; 51G; 52J             Allradantrieb;
                                                          245/40R18 93   11A; 21P; 22I; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                          255/40R18 95   11A; 21B; 22B; 22H;            71K; 721; 725; 73C;
                                                                         24J; 24M; 54F                  74A; 76O; 77E
               B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                  Nicht A4 Allroad
                                                          225/45R18 91Y                                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                          235/45R18 94   11A; 26P; 27I                  ab MJ2016; AUDI S4
                                                90 - 260 245/40R18 93Y   11A; 26P; 27I                  (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                260       225/40R18 M+S  52J                            Limousine;
                                                          225/45R18 M+S  52J                            Allradantrieb;
                                                          235/45R18 M+S  11A; 26P; 27I; 52J             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91   11A; 22I; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                100 - 245 235/40R18 91   11A; 22I; 5GG; 51J             Nicht A4 Allroad
                                                          235/45R18 94   11A; 21P; 22I; 51J;            Quattro; AUDI S4 bis
                                                                         54F                            MJ2016; Kombi;
                                                          245/40R18 93   11A; 21P; 22I; 24J;            Allradantrieb;
                                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/40R18 95   11A; 21B; 22B; 22H;            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                         24J; 24M; 54F                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18           11A; 22I; 51G; 52J      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18 91        11A; 22I; 51J           Limousine;
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 22I; 51J;     Frontantrieb;
                                                                                54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            255/40R18 95        11A; 21B; 22B; 22H;     76O; 77E
                                                                                24J; 24M; 54F
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/40R18 91        11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/45R18 94        11A; 21P; 22I; 51J;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                     721; 725; 73C; 74A;
§22 54323*03




                                                            255/40R18 95        11A; 21B; 22B; 22H;     76O; 77E
                                                                                24J; 24M; 54F
                                                  100 - 195 225/45R18 91        11A; 22I; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J                     A6; nicht A6 allroad
                                                100 - 245 225/50R18 95Y    56G                          quattro; Kombi;
                                                          235/45R18 98     52J                          Stufenheck;
                                                          235/50R18 97W    11A; 270                     Allradantrieb;
                                                          245/45R18 96Y                                 Frontantrieb;
                                                          255/40R18 95Y    11A; 270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99     11A; 270; 68H;               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                           KAWU                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E; AFY
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94         52J                     A7 Sportback; Coupe;
                                                            235/50R18   97                              4-türig;
                                                            245/45R18   96                              Allradantrieb;
                                                            255/40R18   95                              Frontantrieb;
                                                            255/45R18   99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E; AFY
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97         11A;   27I              Nur A6 allroad
                                                            235/55R18   100     11A;   27I              quattro;
                                                            245/50R18   100     11A;   27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R18   99      11A;   27I              12A; 51A; 573; 71C;
§22 54323*03




                                                            265/45R18   101     11A;   27I              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O; 77E; AFY

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J             A6; nicht A6 allroad
                                               100 - 245 225/50R18 95Y    56G                  quattro; Kombi;
                                                         235/45R18 98     52J                  Stufenheck;
                                                         235/50R18 97W    11A; 270             Allradantrieb;
                                                         245/45R18 96Y                         Frontantrieb;
                                                         255/40R18 95Y    11A; 270             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99     11A; 270; 68H;       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                          KAWU                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 76O; 77E; AFY
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94     52J                  A7 Sportback; Coupe;
                                                         235/50R18 97                          4-türig;
                                                         245/45R18 96                          Allradantrieb;
                                                         255/40R18 95                          Frontantrieb;
                                                         255/45R18 99                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 76O; 77E; AFY
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97     11A; 27I             Nur A6 allroad
                                                         235/55R18 100    11A; 27I             quattro;
                                                         245/50R18 100    11A; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99     11A; 27I             12A; 51A; 573; 71C;
                                                         265/45R18 101    11A; 27I             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 76O; 77E; AFY




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/50R18 101  11A; 26P              A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         235/55R18 100  11A; 26P              Allradantrieb; Hybrid;
                                                         235/60R18 103  11A; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/50R18 100  11A; 248; 26P         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         245/55R18 103  11A; 248; 26P         71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/45R18 99   11A; 26P              74A; 76O; 77E
                                                         255/50R18 102  11A; 245; 248; 26B;
                                                                        26N; 27H
                                                         255/55R18 105  11A; 245; 248; 26B;
                                                                        26N; 27H
                                                         265/45R18 101  11A; 26P
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/50R18 101  11A; 248; 26P         A6; Kombilimousine;
                                                         235/55R18 100  11A; 248; 26P         Limousine;
                                                         245/50R18 100  11A; 245; 248; 26P    Allradantrieb;
                                                         255/45R18 103  11A; 248; 26P         Frontantrieb;
                                                         255/50R18 102  11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27H                   12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         265/45R18 101  11A; 245; 248; 26P    71K; 721; 725; 73C;
                                                         275/45R18 103  11A; 24J; 248; 26B    74A; 76O; 77E
§22 54323*03




               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103     11A; 248                     Q5; Q5 Sportback;
                                                         245/55R18 103     11A; 245; 248; 26N           Allradantrieb;
                                                         245/60R18 105     11A; 245; 248; 26N           Frontantrieb; inkl.
                                                         255/55R18 105     11A; 24J; 248; 26N           Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 75I; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 14
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54323*03




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 54323*03




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 14
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 54323*03




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14
                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54323*03




               AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                    (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               KAWU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTUF KBA: 53529 Lochkreis 5x112 ET: 25




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54323*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 450              y = 270                  VA
                            26P                     x = 400              y = 220                  VA
                            27B                     x = 325              y = 390                  HA
                            27I                     x = 275              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54323*03




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 450        y = 270            7                VA
                            27H                   x = 325        y = 390            8                HA
                            27F                   x = 325        y = 390           18                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54323*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 350            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 54323*03




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0409-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54323
               ANLAGE: 1 AUDI                                                   Radtyp: TTU8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54323*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.