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							                                                                                                                         Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0224-22-WIRD/N1_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002109
                                      ANLAGE: 9.3                                                           Radtyp: TTU8
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 22.02.2023
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                                  Seite: 1 von 3


                                                      Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG, BMW




                                      Raddaten:
                                      Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
                                      Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                                      Technische Daten, Kurzfassung
                                      Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                             och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                             Kennzeichnung           Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                                             Rad                     Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
                                      TTU88BA40ED666         TTU8 ET40               ohne                         66,6                     830      2095            /
                                      TTU88SA40ED666         TTU8 ET40               ohne                         66,6                     830      2095            /
R124 E1*124R00/03*2109*01, Korr. 01




                                      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                                      Räder funktionsfähig bleiben.
                                      Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                                      von 50km hingewiesen werden.
                                      Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW
                                      Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                                      Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC
                                      Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                                       Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
                                       G2C          e1*2018/858*00123*.. 275  255/40R18 M+S 12K; 51G; 57F; 68W                       Coupe;
                                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                                     74C; 76V; 78B
                                       G2C           e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 255/40R18             12K; 51G; 57F; 68W         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                     7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                                     73C; 74C; 76V; 78B

                                       Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                                       G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/40R18                 GA3; 12K; 51G; 57F         Allradantrieb;
                                                                                                                                     Heckantrieb; inkl.
                                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                     7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                                     73C; 74C; 78B; 76V
                                       G3L           e1*2007/46*1947*..        85 - 275 255/40R18         GA3; 12K; 51G; 57F         inkl. Hybrid;
                                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                     7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                                     73C; 74C; 76V; 78B



                                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                    Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0224-22-WIRD/N1_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002109
                                      ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TTU8
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2023
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 2 von 3

                                      Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                                      Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                                      G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/40R18            GA3; 12K; 51G; 57F        Cabrio; Coupe;
                                                                                                                               inkl. Hybrid;
                                                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                               7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                               73C; 74C; 78B; 76V


                                      Auflagen
                                      10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                           Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                           zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                           nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                           der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                           Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                           es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                           wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
R124 E1*124R00/03*2109*01, Korr. 01




                                      11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                           erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                           Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                           nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                                      11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                           berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                                      12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                           Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                                      51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                           Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                           Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                           Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                                      51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                           Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                           EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                           Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                           des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                      57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                           Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                           erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                           montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                                      68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                              Reifengröße:
                                                          Vorderachse:                        225/45R18
                                                          Hinterachse:                        255/40R18
                                            Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                            nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                            Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                            An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                            (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                                                    Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                     Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0224-22-WIRD/N1_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002109
                                      ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TTU8
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2023
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 3 von 3
                                            eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                            empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                            Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                                      711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                                      714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                           angebracht werden.
                                      721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                           außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                           Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                           Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                           Ventilherstellers zu beachten.
                                      73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                                      74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                           Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                           serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                           zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2109*01, Korr. 01




                                      76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                           wird.
                                      78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                           Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                           Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                           zu berücksichtigen.
                                      7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                           Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                           Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                           werden.
                                      GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                           Reifengröße:
                                           Vorderachse: 225/45R18
                                           Hinterachse: 255/40R18
                                           Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                           nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                           sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                           Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                                     Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                       von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.