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							               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 21 PEUGEOT                                                   Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               PINTTVZHSA47EC          PCD108 ET47            ohne                        65,1                   1050      2269    02/22
               651
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54030*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : OE-Stahlradschraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
                V            e2*2007/46*0533*..  57 - 130 215/65R16 106      12O                             Expert; Expert
                                                          215/65R16C 106 12O                                 Traveller; Vivaro;
                                                                                                             nicht Fiat Scudo;
                                                                                                             inkl. Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                             76U; 77E
                V             e2*2007/46*0533*..        57 - 130 215/65R16C         12R                      SCUDO; inkl. Elektro;
                                                                 106/104
                                                                 225/60R16C         12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 105/103
                                                                 225/65R16 104      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                 225/65R16C 112     12A                      725; 73C; 74D; 74H;
                                                                 235/60R16 104      12A                      76U; 77E
                                                        75 - 130 215/65R16 102      12R; 5LA
                                                                 225/60R16 102      12I; 5LA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 21 PEUGEOT                                               Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
               V            e2*2007/46*0532*..  57 - 130 215/65R16 106       12O                        Expert, Traveller;
                                                         215/65R16C 106 12O                             VIVARO / ZAFIRA LIFE;
                                                                                                        VIVARO LIFE; nicht
                                                                                                        Fiat Ulysse; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                        76U
               V             e2*2007/46*0532*..   57 - 130 215/65R16 102        12R; 5LA                ULYSSE; inkl. Elektro;
                                                           215/65R16C           12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           106/104
                                                           225/60R16 102        12I; 5LA                51A; 71C; 71K; 721;
                                                           225/60R16C           12I                     725; 73C; 74D; 74H;
                                                           105/103
                                                           225/65R16 104        12A                     76U
                                                           225/65R16C 112       12A
                                                           235/60R16 104        12A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54030*03




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 21 PEUGEOT                                                Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
§22 54030*03




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.