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							               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                    Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2025
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                               Fahrzeughersteller              PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               PINTTVZHSA47EC          PCD108 ET47            ohne                        65,1                   1050      2269    02/22
               651
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54030*07




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Stahlradschraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
                V            e2*2007/46*0533*..  57 - 130 215/65R16 106      12O                             Expert; Expert
                                                          215/65R16C 106 12O                                 Traveller; Vivaro;
                                                                                                             nicht Fiat Scudo;
                                                                                                             inkl. Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                             74H; 76U; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               V            e2*2007/46*0533*..  57 - 130 215/65R16C         12R                          SCUDO; inkl. Elektro;
                                                         106/104
                                                         225/60R16C         12I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         105/103
                                                         225/65R16 104      12A                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                         225/65R16C 112 12A                              725; 73C; 74D; 74E;
                                                         235/60R16 104      12A                          74H; 76U; 77E
                                                75 - 130 215/65R16 102      12R; 5LA
                                                         225/60R16 102      12I; 5LA

               Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
               V            e2*2007/46*0532*..  57 - 130 215/65R16 106       12O                         Expert, Traveller;
                                                         215/65R16C 106 12O                              VIVARO / ZAFIRA LIFE;
                                                                                                         VIVARO LIFE; nicht
                                                                                                         Fiat Ulysse; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                         74H; 76U
               V             e2*2007/46*0532*..    57 - 130 215/65R16 102        12R; 5LA                ULYSSE; inkl. Elektro;
§22 54030*07




                                                            215/65R16C           12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            106/104
                                                            225/60R16 102        12I; 5LA                51A; 71C; 71K; 721;
                                                            225/60R16C           12I                     725; 73C; 74D; 74E;
                                                            105/103
                                                            225/65R16 104        12A                     74H; 76U
                                                            225/65R16C 112       12A
                                                            235/60R16 104        12A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle beric htigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
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                      Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 54030*07




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlic h.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 5 PEUGEOT                                                 Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 4
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54030*07




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.