Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTVZ9BA51EC651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 TTVZ9BA51EO651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 TTVZ9BP51EC651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 TTVZ9BP51EO651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 TTVZ9SA51EC651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 TTVZ9SA51EO651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1050 2269 02/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 54030*03 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPV Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : SYN1E; SZN1E; SZN2E 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYMWE Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung 235/75R16 108 12A; 51J ab Werk; 245/70R16 111 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 7BN; 7OJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne 235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung; 245/70R16 111 11A; 245; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 7OJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25; 225/60R16C 5MK T6; ab 105/103 235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36; 75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten 215/65R16C 106 5NA (Serie); §22 54030*03 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25; Höherlegung; nicht T6; ab mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36; 225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten 105/103 Höherlegung; nicht (Serie); mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb; 235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb; Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H; mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 7OJ; 71C; 75 215/65R16 106 5NA 71K; 721; 725; 73C; 215/65R16C 106 5NA 74C; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25; 225/60R16C 5MK T6; ab 105/103 235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36; 75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten 215/65R16C 106 5NA (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25; Höherlegung; nicht T6; ab mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36; 225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten §22 54030*03 105/103 Höherlegung; nicht (Serie); mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb; 235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb; Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H; mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 7OJ; 71C; 75 215/65R16 106 5NA 71K; 721; 725; 73C; 215/65R16C 106 5NA 74C; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CRAFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 205/75R16C 12T; 51G Allradantrieb; 215/75R16C 113 12A Frontantrieb; 235/65R16C 115 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 110 12O 10B; 11G; 11H; 51A; SZN1E e1*2007/46*1619*.. 235/65R16C 115 12O 7BN; 7OJ; 71C; 71K; SZN2E e1*2007/46*1620*.. 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER FLEX; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10; 235/60R16 104 12A Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25; Höherlegung; nicht T6; ab mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36; 225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten 105/103 Höherlegung; nicht (Serie); mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb; §22 54030*03 235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb; Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H; mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 71C; 71K; 75 215/65R16 106 5NA 721; 725; 73C; 74C; 215/65R16C 106 5NA 76U; 77E 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15; 215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten 215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie); 225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71C; 71K; 721; 105/103 725; 73C; 74C; 76U; 77E 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 51G bis 215/65R16C 102 51G e1*2007/46*0130*15; Lkw geschl.Kasten (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74D; 744; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab e1*2007/46*0130*16; 205/65R16C 103 5LK ab 225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25; 225/60R16C 5MK T6; ab 105/103 235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36; 75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten 215/65R16C 106 5NA (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E 7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 51G Nur mit orig.VW- 215/65R16C 102 51G Pritsche; kurzer Radstand; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; §22 54030*03 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74D; 744; 77E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11; 215/65R16 102 12T; 5LA Ab 215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20; 225/60R16 102 12A; 5LA bis 225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24; 105/103 bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis 7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7GU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 54030*03 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließli ch Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 54030*03 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0276-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030 ANLAGE: 18 VW Radtyp: TTVZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. §22 54030*03 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art. Nr.: 2N0 907 275 A ( nur e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0289*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 2N0 907 275 A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.