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							               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 17 DAIMLER                                                   Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2025
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 52
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TTVZ8BA52EC666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               TTVZ8BA52EO666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               TTVZ8BP52EC666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               TTVZ8BP52EO666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               TTVZ8SA52EC666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               TTVZ8SA52EO666          PCD112 ET52            ohne                        66,6                   1050      2269    02/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54030*07




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                            180 Nm für Typ : 639/2; 639/4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 17 DAIMLER                                               Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 195/65R16C                                      V-Klasse; Vito; Vito
                                                        104/102
                                                        205/65R16 103                                   Tourer; Vito Mixto;
                                                        215/60R16 99       5JK                          ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            225/55R16 99        5JK                     Marco Polo;
                                                            225/60R16 102       5LA                     Allradantrieb;
                                                            235/60R16 104                               Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                                        7OK; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 110 195/65R16C          56G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            104/102
                                                   65 - 160 205/65R16 99                                12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                            225/60R16 102                               71K; 721; 725; 73C;
§22 54030*07




                                                            225/60R16 102                               74D
                                                   65 - 170 195/65R16C 100      52J; 56G
                                                   170      205/65R16 99        52J
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 100 195/65R16C          56G                     bis
                                                            104/102
               639/5         e1*2007/46*0459*..,   70 - 165 205/65R16C 103                              e1*2007/46*0459*05;
                             L720                           225/60R16 102       11A; 248                bis
                                                            225/60R16C          11A; 248                e1*2007/46*0458*07;
                                                            105/103
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                                        7H2; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C 100         56G                     Heckantrieb;
                                                65 - 160 205/65R16 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/60R16 102                                  12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                         225/60R16 102                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                65 - 170 195/65R16C 100         52J; 56G                74D
                                                170      205/65R16 99           52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 17 DAIMLER                                               Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C              56G                     bis
                                                        104/102
                                               70 - 165 205/65R16C 103                                  e1*2007/46*0457*08;
                                                        225/60R16 102           11A; 248                Allradantrieb;
                                                        225/60R16C              11A; 248                Heckantrieb;
                                                        105/103
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                                        7OK; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 140 195/65R16C                                     V-Klasse; Vito; Vito
                                                          104/102
                                                          205/65R16 103                                 Tourer; Vito Mixto;
                                                          215/60R16 99          5JK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            225/55R16 99        5JK                     Marco Polo;
                                                            225/60R16 102       5LA                     Allradantrieb;
§22 54030*07




                                                            235/60R16 104                               Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                                        7OK; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 17 DAIMLER                                                Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 54030*07




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0276-21-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54030
               ANLAGE: 17 DAIMLER                                                Radtyp: TTVZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                      zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                      geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7H2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
§22 54030*07




                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.