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							Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 5 OPEL                                                       Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.04.2022
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                Fahrzeughersteller              OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTVYHBA46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
TTVYHBA46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
TTVYHBP46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
TTVYHBP46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
TTVYHSA46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
TTVYHSA46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm,
                                             für Typ : E
Zubehör                                    : OE-Schraube


Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm, für Typ : Z
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     COMBO, COMBO-e CARGO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/55R17 95              5HR                        Frontantrieb;
                                         215/60R17                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 5 OPEL                                                   Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO LIFE, COMBO-e LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/55R17 95           5HR                       Frontantrieb;
                                        215/60R17              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z            e2*2007/46*0597*.. 75 - 147 215/60R17       96    124                       Frontantrieb;
                                         215/65R17       99    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/60R17       99    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/65R17       101   12A                       725; 73C; 74D; 76S;
                                         235/55R17       99    12A                       77E
                                         235/60R17       102   12A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 5 OPEL                                                    Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.