Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Fahrzeughersteller PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTVYHBA46EC651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
TTVYHBA46EO651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
TTVYHBP46EC651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
TTVYHBP46EO651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
TTVYHSA46EC651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
TTVYHSA46EO651 PCD108 ET46 ohne 65,1 1050 2290 03/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54029*04
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPT
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
6*9HZ*
100 Nm für Typ : L; 8
110 Nm für Typ : M
125 Nm für Typ : V
Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0533*.. 57 - 130 215/60R17C 12O; 5ML Expert; Expert
104/102
225/55R17C 12I; 5MA Traveller; Vivaro;
104/102
70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA nicht Fiat Scudo;
215/60R17 100 12O; 5KA inkl. Elektro;
225/55R17 101 12I; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 51A; 71C; 71K; 721;
235/55R17 103 11A; 12A; 26P; 5LK 725; 73C; 74C; 74E;
74H; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0533*.. 57 - 130 215/60R17C 104 12I SCUDO; inkl. Elektro;
225/55R17C 124 10B; 11B; 11G; 11H;
104/102
75 - 130 215/55R17 98 12I; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/60R17 100 12I; 5KA 725; 73C; 74C; 74E;
225/55R17 101 124; 5KK 74H; 77E
235/50R17 100 12A; 5KA
235/55R17 103 12A; 5LK
Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0532*.. 57 - 130 215/60R17C 12O; 5MA Expert, Traveller;
104/102
225/55R17 104 12I; 5MA VIVARO / ZAFIRA LIFE;
225/55R17C 12I; 5MA VIVARO LIFE; nicht
104/102
235/55R17 103 11A; 12A; 26P; 5LK Fiat Ulysse; inkl.
70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA Elektro;
215/60R17 100 12O; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
§22 54029*04
74H
V e2*2007/46*0532*.. 57 - 130 215/60R17C 104 12I ULYSSE; inkl. Elektro;
225/55R17 101 124; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17C 124 51A; 71C; 71K; 721;
104/102
235/55R17 103 12A; 5LK 725; 73C; 74C; 74E;
88 - 130 215/55R17 98 12I; 5JA 74H
215/60R17 100 12I; 5KA
235/50R17 100 12A; 5KA
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 12N Schrägheck;
60 - 133 205/50R17 89 12A Frontantrieb;
225/45R17 91 124 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 133 215/45R17 87W 12N 51A; 71C; 71K; 721;
115 215/45R17 87 12N 725; 73C; 74C; 74H;
740; 76S; 76T; 77E
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/50R17 89 12A Peugeot 308 SW;
Kombi;
215/45R17 91 12N Frontantrieb;
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
740; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 215/50R17 91 12A Kombi; Limousine;
6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 51A; 71C; 71K; 721;
6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 725; 73C; 74C; 74H;
6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 76S; 4AQ
6*UHZ* e2*2001/116*0328*..
6*XFV* e2*2001/116*0295*..
6*3FY* e2*2001/116*0332*..
6*3FZ* e2*2001/116*0294*..
6*4HP* e2*2001/116*0352*..
6*4HT* e2*2001/116*0346*..
6*6FY* e2*2001/116*0330*..
6*6FZ* e2*2001/116*0292*..
6*9HY* e2*2001/116*0336*..
6*9HZ* e2*2001/116*0296*..
6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 51G Coupe;
6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76S; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508
§22 54029*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 Nicht 508 RXH
225/50R17 98 11A; 248 (Allroad); Kombi;
225/55R17 97W 11A; 248 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76S; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008;
PEUGEOT
215/65R17 99 124 5008; nicht GT-Line;
225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht
225/65R17 101 11A; 12A; 26P Hybrid;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26B 725; 73C; 74C; 74H;
76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008;
PEUGEOT
215/65R17 99 124 5008; nur GT-Line;
225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht
225/65R17 101 11A; 12A; 26P Hybrid;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 12A; 26B 725; 73C; 74C; 74H;
76S; 77E
M e2*2007/46*0534*.. 133 - 147 225/60R17 99 PEUGEOT 3008;
PEUGEOT
225/65R17 101 5008; Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
235/60R17 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 54029*04
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
§22 54029*04
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5ML) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1860kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur K lebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 54029*04
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mi t der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrz eughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 54029*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
ANLAGE: 1 PEUGEOT Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*..
Handelsbez.: 3008, 5008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54029*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 350 15 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.