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							               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                     Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TTVYHBA46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               TTVYHBA46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               TTVYHBP46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               TTVYHBP46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               TTVYHSA46EC651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               TTVYHSA46EO651          PCD108 ET46            ohne                        65,1                   1050      2290    03/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54029*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm für Typ : E
                                                            125 Nm für Typ : V
                Verkaufsbezeichnung:     PROACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V            e2*2007/46*0537*.. 57 - 130 215/60R17C                 12O; 5MA                 inkl. Elektro;
                                                         104/102
                                                         225/55R17 101              12I; 5KK                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R17C                 12I; 5MA                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                         104/102
                                                         235/55R17 103              11A; 12A; 26P; 5LK       725; 73C; 74C; 77E
                                                70 - 130 215/55R17 98               12O; 5JA
                                                         215/60R17 100              12O; 5KA
                                                         235/50R17 100              11A; 12A; 26P; 5KA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                 Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     PROACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e2*2007/46*0538*.. 57 - 130 215/60R17C              12O; 5MA                inkl. Elektro;
                                                        104/102
                                                        225/55R17C              12I; 5MA                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        104/102
                                               70 - 130 215/55R17 98            12O; 5JA                51A; 71C; 71K; 721;
                                                        215/60R17 100           12O; 5KA                725; 73C; 74C; 77E
                                                        225/55R17 101           12I; 5KK
                                                        235/50R17 100           11A; 12A; 26P; 5KA
                                                        235/55R17 103           11A; 12A; 26P; 5LK

               Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               E            e2*2007/46*0686*.. 55 - 96 205/55R17 95  5HR                                Frontantrieb; inkl.
                                                       215/60R17     51G                                Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               E            e2*2007/46*0685*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR                Frontantrieb; inkl.
§22 54029*02




                                                       215/60R17    51G                Elektro;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                       77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
§22 54029*02




               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                  Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54029*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                 Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     V
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0537*..
                      Handelsbez.:     PROACE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54029*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 330             2                HA
                            26J                  x = 250        y = 270            24                VA
                            27H                  x = 280        y = 330             2                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0335-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54029
               ANLAGE: 2 TOYOTA                                                 Radtyp: TTVY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     V
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0538*..
                      Handelsbez.:     PROACE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54029*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 330             2                HA
                            26J                  x = 250        y = 270            24                VA
                            27H                  x = 280        y = 330             2                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.