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                            Prüfbericht 366-0081-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002037
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TTVY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.02.2023
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 51
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            TTVY8BA51EC666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
                            TTVY8BA51EO666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
                            TTVY8BP51EC666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
                            TTVY8BP51EO666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
                            TTVY8SA51EC666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
R124 E1*124R00/03*2037*01




                            TTVY8SA51EO666         TTVY ET51               ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 225/55R17         12K; 51G                          ab
                                                             70        245/55R17        12K; 51G                          e1*2007/46*0457*09;
                                                             100 - 176 235/55R17        12K; 51G                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7AR; 7BV; 711; 714;
                                                                                                                          721; 73C; 74D; 76V

                             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 140 225/55R17               12K; 51G                   ab
                                                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7AR; 7BV; 711; 714;
                                                                                                                          721; 73C; 74D; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0081-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002037
                            ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: TTVY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.02.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            639/5        e1*2007/46*0459*..  100 - 140 225/55R17           12K; 51G                  ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7AR; 7BV; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74D; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R124 E1*124R00/03*2037*01




                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0081-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002037
                            ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: TTVY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.02.2023
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                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*2037*01




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.