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							Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.04.2022
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                Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTVY8BA51EC666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
TTVY8BA51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
TTVY8BP51EC666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
TTVY8BP51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
TTVY8SA51EC666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
TTVY8SA51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                   1050      2290    03/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 639/2; 639/5; 169; 639/4; 639
Zubehör                                    : OE-Schraube


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 176; 245G
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 176; 245G
                                             150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
 Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17         84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                  60 - 142 205/45R17         84W                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/45R17         88                               721; 725; 73C; 74D
                                           215/45R17         87
                                           225/45R17         90




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17       93                              A-Klasse;
                                          215/45R17      91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                66 - 160 225/45R17       91                              12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                155 - 160 205/50R17      93    52J                       71C; 71K; 721; 725;
                                          215/45R17      91    52J                       73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                         4B8

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93                                   A-Klasse;
                                           215/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 66 - 160 225/45R17 91                                   12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                 155 - 160 205/50R17 93 52J                              71C; 71K; 721; 725;
                                           215/45R17 91 52J                              73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                         4B8

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA                               V-Klasse; Vito; Vito
                                         225/55R17 104                                   Tourer; Vito Mixto;
                                         225/60R17 99      5JK                           ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             235/50R17 100     5KA                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                             235/55R17 103     5LK                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                             245/55R17 106                               Marco Polo; EQV;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/4        L275                  65 - 170 225/55R17     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99W 11A; 24M; 54A                  12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101      11A; 248; 5KK             bis
639/5        e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17          11A; 248; 51G             e1*2007/46*0459*05;
              L720                          235/55R17 103      11A; 24J; 244; 54A        bis
                                            235/55R17 99W      11A; 24J; 244; 5JK;       e1*2007/46*0458*07;
                                                               54A                       Allradantrieb;
                                   190       225/55R17         11A; 248; 5KK             Heckantrieb;
                                             101W
                                                                                         10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A;   51A; 7AR; 7FI;
                                                                                         71C;   71K; 721; 725;
                                                                                         73C;   74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17     51G                              Heckantrieb;
                                          235/55R17 99W 11A; 24M; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101         11A; 248; 5KK             bis
                                70 - 190 225/55R17             11A; 248; 51G             e1*2007/46*0457*08;
                                         235/55R17 103         11A; 24J; 244; 54A        Allradantrieb;
                                         235/55R17 99W         11A; 24J; 244; 5JK;       Heckantrieb;
                                                               54A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                   190       225/55R17         11A; 248; 5KK             12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                             101W
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 215/60R17 100        5KA                       V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            225/55R17 104                                 Tourer; Vito Mixto;
                                           225/60R17 99        5JK                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             235/50R17 100     5KA                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                             235/55R17 103     5LK                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                             245/55R17 106                               Marco Polo;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74D; 76S


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Front schürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54029
ANLAGE: 11 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTVY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet
     werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auc h original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.