Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Fahrzeughersteller SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTVG0BA35C601 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 930 2364 03/13
TTVG0BP35C601 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 930 2364 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY; FR; AZ-2S; AZ; JT
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JY; JY-2S; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EY; JY; FY; LY-2S; LY; MZ
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ
100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ
103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85 Allradantrieb;
215/45R18 89 Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 11A; 24J 2-türig; 4-türig;
235/50R18 97 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54035*01
235/55R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 74P; 77E
255/50R18 102 11A; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 7AV;
260 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine;
U,M)
235/35R18 86 11A; 26P Frontantrieb;
245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P bis
U,M)
235/35R18 86 11A; 26P e6*2018/858*00057*03;
245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Kombilimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 11A; 26P ab
S
235/35R18 86 11A; 26P e6*2018/858*00057*04;
245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Kombilimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 215/35R18 80 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
§22 54035*01
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
NZ e4*2007/46*0155*.. 100 215/35R18 80 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb;
24M; 272 Radschrauben;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AV; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb;
215/45R18 89 Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 11A; 22I; 24C; 24D Stufenheck;
225/35R18 83 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22B; 22M; 24C; 12A; 51A; 7AV; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22M; 24C; 74A; 74P
24D; 570
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 215/35R18 80 11A; 24C; 24M; 26P; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AV; 7PT;
26N; 26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 215/35R18 80 11A; 24C; 24M; 26P; Frontantrieb; Hybrid;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PT; 71C;
26N; 26P; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89 11A; 246; 248; 27I bis
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00006*01;
27B; 27H Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; inkl.
27B; 27F Hybrid;
245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P; 27B 12A; 51A; 7PT; 71C;
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 26P; 27B; 27F 74A; 74P
§22 54035*01
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89 11A; 246; 248; 27I ab
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00006*02;
27B; 27H Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; Hybrid;
27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7PT; 71C;
26N; 26P; 27B 71K; 721; 725; 73C;
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 74A; 74P
26N; 26P; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26J; bis
27F e4*2007/46*0779*03;
215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine;
27F Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 24C; 248; 26J; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24C; 248; 26J; 12A; 51A; 7AV; 7PT;
27F 71C; 71K; 721; 725;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 26J; 73C; 74A; 74P
27F
245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 246; 248; 27I ab
e4*2007/46*0779*04;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb; inkl.
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; Hybrid;
27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AV; 7PT;
26N; 26P; 27B 71C; 71K; 721; 725;
§22 54035*01
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A; 74P
26N; 26P; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7AV; 7PT;
26P; 27B 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I bis
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00005*01;
27I Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; inkl.
26P; 27B Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 27I ab
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; e6*2018/858*00005*02;
27I Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; Hybrid;
26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 54035*01
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 54035*01
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 54035*01
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruck hinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 54035*01
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 54035*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: AZ
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*..
Handelsbez.: SWIFT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 150 VA
26B x = 200 y = 200 VA
27I x = 150 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 300 8 HA
27F x = 200 y = 300 15 HA
26N x = 200 y = 200 8 VA
26J x = 200 y = 200 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 330 y = 400 HA
27I x = 280 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 330 y = 400 8 HA
27F x = 330 y = 400 25 HA
26N x = 300 y = 260 5 VA
26J x = 300 y = 260 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 54035*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*..
Handelsbez.: VITARA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 63 SUZUKI Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: ZE1HE(S)(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0485*..
Handelsbez.: SUZUKI SWACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
27I x = 280 y = 385 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*01
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.