Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTVG0BA35C601 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 930 2364 05/22
TTVG0BP35C601 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 930 2364 05/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; AZ1-TMG; AZ1; XG1TJ(JP,M);
(Flachbund lose)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E15UT(a)MS1; HXU3(a); E15UTN(a); R1; A2; XU7(EU,M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; XA5(EU,M)-TMG; XA5P(EU,M); XE1; T25; AR2;
AX1T(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M); S16; S19(a); XA5(EU,M);
XC1(EU,M); V3; XA3(a); XA4(EU,M)-TMG; XPB1F(M);
XU7(EU,M)-TGRE; XPA1G(EU,M); XW3(a); XA4(EU,M); E15J(a);
XU3(a); AX1T(EU,M)-TMG; XW3(a)-TMG; ZE1HE(EU,M)-TMG;
XA3(a)-TMG; XA5P(EU,M)-TGRE; XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); M2; R3;
XE2(a); XPB1F(EU,M)-TGRE; ZE1HE(EU,M); E15UT(a); T27;
XW4(a); XG1TJ(JP,M)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EBM1(M); EBM1(M)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AR2; AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; AZ1;
AZ1-TMG; A2; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
HXU3(a); R1; S16; S19(a); T25; T27; XA3(a); XA3(a)-TMG;
XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XA5(EU,M); XA5(EU,M)-TMG;
XA5P(EU,M); XA5P(EU,M)-TGRE; XE1; XE2(a); XG1TJ(JP,M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XU3(a);
XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE; XV7(EU,M); XW3(a); XW3(a)-TMG;
XW4(a); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M);
ZE1HE(EU,M)-TMG
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : M2; R3; XC1(EU,M)
120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M)
140 Nm für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE; EAM1(M); EAM1(M)-TGRE;
§22 54035*04
EBM1(M)
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J; bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 21T; 24J; 2-türig; 4-türig;
1 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EH; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 11A; 21S; 24J; 24M bis
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 21S; 22I; e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24J; 24M 2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EH; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B AURIS TOURING
SPORTS;
bis
e11*2001/116*0305*13;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B AURIS TOURING
SPORTS;
ab
e11*2001/116*0305*14;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 54035*04
74P; 4A0
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid;
235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
27I 74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J; 26B 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J; 26B 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/50R18 95 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
235/45R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
27I 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/45R18 94 12A; 51A; 7OR; 71C;
245/40R18 93 11A; 21P 71K; 721; 725; 73C;
245/45R18 96 11A; 21P 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y bis
235/40R18 95 e6*2001/116*0103*05;
183 - 208 245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4BA
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
§22 54035*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24D; Kombi; Limousine;
e11*98/14*0110*.. 24J; 5FE Heckantrieb;
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 92 51J bis
235/40R18 91W 51J e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4BA
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX200T, LEXUS NX300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ1-TMG e13*2007/46*1536*.. 114 - 175 225/60R18 100 Allradantrieb;
235/55R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100 Allradantrieb;
235/55R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ2(M) e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 235/60R18 103 121 mit
245/55R18 103 12A Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7NO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
AZ2(M)- e13*2018/858*00222*. 136 - 140 235/60R18 103 121 mit
.
TGRE 245/55R18 103 12A Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
§22 54035*04
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7NO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94 11A; 246; 26B; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/45R18 94 11A; 246; 26B; 27H Coupe; Heckantrieb;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 4A0
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4BA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4BA
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RZ450E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 255/55R18 105 YCB; 57F Allradantrieb;
275/50R18 107 YGF; YGH; 57F Elektro;
285/50R18 109 YGW; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; 765;
FKA
EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 235/60R18 103 YCB; YGF; 57E Allradantrieb;
245/60R18 105 YGW; 57E Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 765;
FKA
§22 54035*04
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/50R18 95 11A; 245; 248; 26P; UX250H;
M) 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/45R18 94 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 7FX; 7GQ;
M)-TMG 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
27B; 27H 73C; 74A; 74P
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26B;
27I
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 11A; 21P ab
225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J; e11*2001/116*0196*05;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 74P; FKA
68T
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 11A; 21B nur bis
225/35R18 87W 11A; 21B e11*2001/116*0196*04;
225/40R18 88W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A;
74P; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 Limousine;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J Frontantrieb;
91 - 130 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91W 11A; 22M; 24J 721; 725; 73C; 74A;
235/45R18 94 11A; 22M; 24J 74P; 4A0
245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J;
248
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 Kombi; Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 22M; 24J 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 74P; 4A0
248
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J Frontantrieb;
e6*98/14*0083*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 54035*04
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/60R18 103 12I Allradantrieb;
245/55R18 103 11A; 12A; 245 Frontantrieb; Elektro;
245/60R18 105 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 12A; 24J 51A; 7PZ; 71C; 71K;
275/50R18 107 11A; 12A; 24M; 241; 721; 725; 73C; 74A;
246; 27I 74P; 76O
285/50R18 109 11A; 12A; 24C; 244;
247; 26P; 27B
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/60R18 103 12I Allradantrieb;
.
TGRE 245/55R18 103 11A; 12A; 245 Frontantrieb; Elektro;
245/60R18 105 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 12A; 24J 51A; 7PZ; 71C; 71K;
275/50R18 107 11A; 12A; 24M; 241; 721; 725; 73C; 74A;
246; 27I 74P; 76O
285/50R18 109 11A; 12A; 24C; 244;
247; 26P; 27B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 8 von 43
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N nur Hybrid;
M) 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27H 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246; Allradantrieb;
M) e6*2007/46*0338*.. 26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 74P
§22 54035*04
245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/35R18 86 11A; 26P Schräghecklimousine;
)-TMG
245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OQ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 91 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: Toyota GR Yaris
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192 - 206 225/40R18 88 11A; 26B; 26N; 27F Allradantrieb;
M)
235/35R18 86 11A; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7PZ; 71C;
245/35R18 88 11A; 248; 26B; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27F 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HIGHLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU7(EU, e6*2018/858*00001*.. 140 235/65R18 106 12T Allradantrieb; Hybrid;
M) 245/60R18 105 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
XU7(EU, e13*2018/858*00028*. 255/60R18 108 11A; 12A; 26P 51A; 7HL; 7HM; 71C;
.
M)-TGRE 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*.. 24C 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 54035*04
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e6*2007/46*0347*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P Prius Plus; Kombi;
XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7GP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4A0
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus TMG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a)- e13*2007/46*1956*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P Prius Plus; Kombi;
TMG 235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 11A; 26P Prius Plus; Kombi;
235/40R18 91 11A; 26B; 27I; 67Q Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97 11A; 367 2-türig; 4-türig;
e6*98/14*0070*.. 245/45R18 96 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4BA
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 11A; 27I ab
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 225/60R18 100 11A; 27I e6*2001/116*0105*09;
TMG 235/50R18 97 11A; 245; 27I Allradantrieb;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 235/55R18 100 11A; 245; 27I Frontantrieb;
M) 245/50R18 100 11A; 24J; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4N5
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24K bis
235/55R18 99 11A; 24K e6*2001/116*0105*08;
245/50R18 100 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K;
255/50R18 102 11A; 24K 721; 725; 73C; 74A;
74P; 4A0; 4BA
XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 225/60R18 100 Allradantrieb;
M) Frontantrieb; inkl.
XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. Hybrid;
§22 54035*04
M)-TMG 10B; 11B; 11G; 11H;
XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 12A; 51A; 7NO; 71C;
M) 71K; 721; 725; 73C;
XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 74A; 74P; 76O
M)-TGRE
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 74P; MAO; 4A0
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 - 92 225/45R18 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P Hybrid;
245/45R18 96 11A; 242; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 235/45R18 94 11A; 242; 244; 245; Hybrid;
247; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PZ; 71C;
26B; 27I 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 54035*04
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu ac hten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
§22 54035*04
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
§22 54035*04
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 54035*04
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
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derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 235/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
§22 54035*04
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0347*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 ( nur e13*2018/858*00028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2018/858*00001*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 54035*04
7OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
YCB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 255/55R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YGF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 275/50R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/55R18
Hinterachse: 275/50R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/60R18
Hinterachse: 285/50R18
§22 54035*04
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: EAM1(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00144*..
Handelsbez.: TOYOTA BZ4X
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 255 y = 390 HA
27I x = 205 y = 340 HA
26B x = 280 y = 275 VA
26P x = 230 y = 225 VA
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XU7(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00028*..
Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 230 VA
26B x = 260 y = 280 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 21 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 22 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I y=0 y = 300 HA
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I y=0 y = 300 HA
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 24 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 26 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: EAM1(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00303*..
Handelsbez.: TOYOTA BZ4X
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 255 y = 390 HA
27I x = 205 y = 340 HA
26B x = 280 y = 275 VA
26P x = 230 y = 225 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 280 y = 385 HA
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*04
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 28 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 29 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*..
Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 400 30 HA
§22 54035*04
27H x = 180 y = 330 8 HA
26J x = 290 y = 280 4 VA
26N x = 290 y = 280 4 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 280 y = 385 HA
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*04
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 31 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: E15UT(a)
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
26B x = 300 y = 330 VA
27I x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 10 HA
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 33 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XU7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00001*..
Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 230 VA
26B x = 260 y = 280 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 35 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW4(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0157*..
Handelsbez.: TOYOTA Prius Plus
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 330 HA
27B x = 290 y = 380 HA
26P x = 260 y = 240 VA
26B x = 310 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 380 8 HA
27F x = 290 y = 380 9 HA
26N x = 310 y = 290 8 VA
26J x = 310 y = 290 13 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 36 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 37 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 38 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 39 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1G(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0454*..
Handelsbez.: Toyota GR Yaris
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 300 30 HA
§22 54035*04
27H x = 330 y = 300 8 HA
26J x = 290 y = 205 30 VA
26N x = 290 y = 205 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Seite: 40 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0336*..
Handelsbez.: LEXUS RC300H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 400 30 HA
§22 54035*04
27H x = 180 y = 330 8 HA
26J x = 290 y = 280 4 VA
26N x = 290 y = 280 4 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 76 TOYOTA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XV7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*..
Handelsbez.: TOYOTA CAMRY
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 275 HA
26B x = 230 y = 265 VA
26P x = 180 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*04
27F x = 285 y = 275 20 HA
27H x = 285 y = 275 8 HA
26J x = 230 y = 265 20 VA
26N x = 230 y = 265 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.