Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Fahrzeughersteller MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTVG0BA35C671 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 930 2364 05/22
TTVG0BP35C671 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 930 2364 05/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
KFE; LW; LWD; SE
120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
125 Nm für Typ : DR
126 Nm für Typ : DJ1
130 Nm für Typ : BP; BPE; KH01
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
135 Nm für Typ : DM
140 Nm für Typ : BL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: CX-60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KH01 e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/60R18 103 11A; 248 mit
.
245/55R18 103 11A; 24J; 24M; 26P; Radhausverbreiterung
27H (Flap) Serie;
245/60R18 105 11A; 24J; 24M; 26P; Allradantrieb;
27H Heckantrieb; inkl.
255/55R18 105 11A; 24J; 24M; 26P; Hybrid;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P Kombilimousine;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24C; 248; 26B Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
§22 54035*04
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98 11A; 24J; 248 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 225/60R18 100 11A; 24J; 248 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 573; 7AS;
26P; 27I 71C; 71K; 721; 725;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76O;
26P; 27I 77E
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27I
KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98 11A; 24J; 248 nur CX-5;
225/60R18 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 573; 7AS;
26P; 27I 71C; 71K; 721; 725;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76O;
26P; 27I 77E
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/55R18 105 11A; 21P; 22B; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 245/40R18-93 11A; 24D; 24J nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 11A; nur ab
22I; 24J; 24M; 51S e1*98/14*0118*02;
100 - 104 235/40R18 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-30
§22 54035*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DR e13*2007/46*2300*.. 60 - 81 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26P Frontantrieb; Hybrid;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Elektro;
247; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26P 12A; 51A; 7PK; 71C;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C;
247; 26P 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 11A; 24K Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 11A; 24K Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103 11A; 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89 11A; 24J; 248 Mazda CX-3; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; bis Mj.2013;
22F; 24C; 244 Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb;
22F; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 242; 245; 248; Stufenheck;
51J
225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; Schrägheck;
22F; 24C; 244 Frontantrieb;
§22 54035*04
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 244; 247 12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab
26J; 27B e11*2001/116*0262*10;
225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26B; (Typ BM/BN);
26J; 27B; 27H Limousine; Schrägheck;
225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7AS; 71C;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27H 74A; 74P; 77E
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BJ e1*98/14*0094*.. 96 215/35R18 84 11A; 21B; 22B; 22F; Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 11A; 21P; 22B; 22F; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 24C; 24D; 5ET Schrägheck;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 573; 71C;
122 215/45R18 11A; 22B; 22H; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
24M; 51G 74A; 74P; FKA
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22B; 24C; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24D; 5FM; 51J Frontantrieb; nur
83 - 136 215/45R18 93 11A; 21T; 22B; 24C; Mazda 6;
24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
225/45R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 74A; 74P; 77E
24D
235/40R18 91 11A; 21P; 21T; 22B;
24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21P; 21T; 22B;
§22 54035*04
24C; 24D
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24C; 24D; 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis
24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
225/45R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 136 215/45R18 93 11A; 21P; 22B; 22M; 12A; 51A; 7AS; 71C;
24C; 24D; 51J 71K; 721; 725; 73C;
225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 74A; 74P; 77E
24C; 24D
225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98 11A; 24J; 248 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/60R18 100 11A; 24J; 248 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 573; 7AS;
26P; 27I 71C; 71K; 721; 725;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76O;
26P; 27I 77E
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27I
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Mj.2015; Kombi;
26N; 27B; 27H Stufenheck;
235/45R18 94 11A; 245; 26P; 27I Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur
26N; 27B; 27H Mazda 6;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AS; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27H 74A; 74P; 76O; 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 24C; 244; 247 e13*2007/46*1075*02;
§22 54035*04
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; ab
22H; 22L; 24C; 244; e1*2001/116*0448*06;
247
88 - 132 215/45R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2012;
22L; 241; 246; 248; Stufenheck;
51J
225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22L; 24C; 244; 247 Frontantrieb; nur
225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; Mazda 6;
22L; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C;
22H; 22L; 24C; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247
235/45R18 94 11A; 21B; 21J; 22B; 74A; 74P; 77E
22H; 22L; 24C; 244;
247
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245; 26P; 27I 12A; 51A; 7AS; 71C;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27H 74A; 74P; 76O; 77E
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
BPE e13*2007/46*2249*.. 26N Schräghecklimousine;
225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H Frontantrieb; inkl.
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 7G3; 7OX;
26B; 26J; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P
26B; 26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 54035*04
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54035*04
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw. )
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens
§22 54035*04
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54035*04
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder ei nen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu l assen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54035*04
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
§22 54035*04
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
werden.
7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BPE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 365 HA
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*04
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: KH01
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00255*..
Handelsbez.: CX-60
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 270 VA
26P x = 280 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 340 20 HA
§22 54035*04
27H x = 330 y = 340 8 HA
26J x = 330 y = 270 10 VA
26N x = 330 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BP
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 365 HA
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54035*04
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*..
Handelsbez.: MAZDA CX-30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 300 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 300 8 VA
§22 54035*04
26N x = 320 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: KF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1803*..
Handelsbez.: MAZDA CX-5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: DR
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2300*..
Handelsbez.: MAZDA MX-30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 330 y = 360 HA
27I x = 280 y = 310 HA
26B x = 270 y = 295 VA
26P x = 220 y = 245 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: KE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*..
Handelsbez.: MAZDA CX-5
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.