Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Fahrzeughersteller RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTVG0BA35C661 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 930 2364 05/22
TTVG0BP35C661 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 930 2364 05/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RZG; Y
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AG; AG; Z; AG; SR; RHN; RFK; JZ; RFB; R; RFE; RFD
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : RHN; RFC; T
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC
105 Nm für Typ : R; SR
108 Nm für Typ : RZG; Y
110 Nm für Typ : AG; JZ; RFE; RHN; Z
120 Nm für Typ : RFK
130 Nm für Typ : RFB; RFD; RHN; T
145 Nm für Typ : T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 225/55R18 98 11A; 245; 26P Fahrzeuge mit
235/50R18 97 11A; 24J; 26B; 26N; Befestigung M12x1,5;
27H AUSTRAL; mit
235/55R18 100 11A; 24J; 26B; 26N; Radhausverbreiterung
27H (Flap) Serie;
245/50R18 100 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; inkl.
26B; 26N; 27H Hybrid;
255/50R18 102 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U; 76O;
77E
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 225/55R18 98 11A; 26P Fahrzeuge mit
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Befestigung M14x1,5;
26N AUSTRAL; mit
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Radhausverbreiterung
26N (Flap) Serie;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N Hybrid;
255/50R18 102 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§22 54035*04
74A; 74P; 74U; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 247; Clio 4 ab Mj. 2012;
26P; 27F Schrägheck; Clio RS;
215/35R18 84W 11A; 24D; 241; 246; Clio RS TROPHY;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 24D; 241; 246; 12A; 51A; 7ME; 71C;
26B; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C;
225/35R18 83W 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P; 74U; 77E;
26N; 27F 4BS; 4B2
Verkaufsbezeichnung: ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 235/60R18 103 124 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7MN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/50R18 95 11A; 245 Allradantrieb;
235/45R18 94 Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 225/45R18 95 11A; 245; 248 bis
235/40R18 95 11A; 24J; 24M e2*2018/858*00001*06;
245/40R18 97 11A; 24J; 24M Frontantrieb; inkl.
55 - 96 215/45R18 93 5HA Elektro;
225/40R18 92 11A; 245; 248; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 24J; 24M; 5GM 12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U; 77E
RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 225/45R18 95 11A; 24J; 24M; 5HR ab
235/40R18 95 11A; 24J; 244; 247; e2*2018/858*00001*07;
5HR Frontantrieb; inkl.
245/40R18 97 11A; 24D; 24J; 5IM Elektro;
§22 54035*04
55 - 96 215/45R18 93 11A; 24M; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 5GM 12A; 51A; 7PS; 71C;
245/35R18 92 11A; 24D; 24J; 5GM 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 215/45R18 93 11A; 24M; 5HA ab
225/45R18 95 11A; 24J; 24M; 5HR e2*2018/858*00002*08;
235/40R18 95 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
5HR Elektro;
245/40R18 97 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 96 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 5GM 12A; 51A; 7PS; 71C;
245/35R18 92 11A; 24D; 24J; 5GM 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U; 77E
RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 215/45R18 93 bis
225/45R18 95 11A; 245; 248 e2*2018/858*00002*07;
235/40R18 95 11A; 24J; 24M Frontantrieb; inkl.
245/40R18 93 11A; 24J; 24M Elektro;
55 - 96 225/40R18 92 11A; 245; 248; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 24J; 24M; 5GM 12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/60R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/55R18 100 12A; 51A; 7MN; 71C;
235/60R18 103 71K; 721; 725; 73C;
245/55R18 103 11A; 248 74A; 74P; 74U; 76O
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26P;
27I
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 11A; 24M Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4AI; 4CB
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/60R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/55R18 100 12A; 51A; 7MN; 71C;
235/60R18 103 71K; 721; 725; 73C;
245/55R18 103 11A; 248 74A; 74P; 74U; 76O
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26P;
27I
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 11A; 24M Allradantrieb;
§22 54035*04
235/50R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4AI; 4CB
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M; 5GM Kombi; Schrägheck;
e2*2007/46*0012*.. 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; Frontantrieb; nicht
5GG Allradlenkung;
81 - 150 245/40R18 93 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M; 5GM 721; 725; 73C; 74A;
225/45R18 11A; 21P; 24J; 24M; 74P; 74U; 4CD
51G
235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22H; 22M;
24D; 24J; 54F
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 245; 248 Coupe; Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 248; 5GG Allradlenkung;
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 11A; 245; 248; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 95 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; 74P; 74U; 4CD
54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 Latitude (Stufenheck);
81 - 127 225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 177 235/40R18 95W 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94W 11A; 22M; 26N; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
54F 74P; 74U; 4CD
245/40R18 93W 11A; 22M; 245; 248;
26N; 26P
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 22H; 22M; 24C; Duster bis MJ2017;
24M; 56G Frontantrieb;
215/55R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
244; 247 74P; 74U; 77E
235/45R18 94 11A; 22H; 22M; 24C;
24M
245/45R18 96 11A; 22H; 22M; 24C;
244; 247
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 22I; 22M; 24J; Duster bis MJ2017;
§22 54035*04
248; 56G Allradantrieb;
215/55R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 74U; 77E
235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 24J;
248
245/45R18 96 11A; 22H; 22I; 22M;
24J; 24M
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 225/50R18 95 11A; 22M; 24C; 24D; Duster; Duster ab
27I MJ2017; Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 244; Frontantrieb;
247; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22M; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/40R18 86 11A; 26B; 26N; 27H; Kombi; Limousine;
5EM Schräghecklimousine;
66 - 120 215/40R18 89 11A; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; inkl.
27H; 5FM Hybrid;
66 - 151 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 5GM 12A; 51A; 7MN; 7PS;
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26J; 27F; 5EM 73C; 74A; 74P; 74U
245/35R18 92 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 5GM
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22H; Scenic; Grand Scenic;
e2*2007/46*0011*.. 248 kurzer Radstand;
225/45R18 95 11A; 21P; 22B; 22H; langer Radstand;
248 Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22H; 248 74P; 74U; 4CD
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B;
§22 54035*04
22H; 24J; 244
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 11A; 248; 26P; 27B; Frontantrieb; J-Cross;
27H X-Mod;
225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91W 11A; 248; 26B; 27B; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 74U; 4CD
235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
245/40R18 93 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W Cabrio; Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 92 11A; 21P; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4CD
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M Schrägheck; 4-türig;
e2*2007/46*0010*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4CD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 11A; 22H; 248 Fluence (Stufenheck);
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 248 4-türig; Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 22H; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 244; 721; 725; 73C; 74A;
245; 247 74P; 74U; 4CD
245/40R18 93 11A; 21P; 22F; 244;
245; 247
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89 11A; 22H; 22L; 248 Kombi; Frontantrieb;
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 248 74P; 74U; 4CD
245/35R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 244
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M Coupe; 2-türig;
63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4CD
§22 54035*04
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.., 51 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7HG; 7MN;
7OV; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
AG e2*2007/46*0251*.., 51 235/35R18 90 GDF; 11A; 24C; 26B; Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 26J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7HG; 7MN;
7OV; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76A; FKA
AG e2*2007/46*0251*.., 51 225/35R18 87 GDF; 11A; 248; 27H; Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7HG; 7MN;
7OV; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76B; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/45R18 89 Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 81 - 165 225/45R18 95 11A; 26N; 26P Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 7MN; 71C;
235/45R18 94 11A; 248; 26N; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27H 74A; 74P; 74U; 76O
235/50R18 97 11A; 24J; 24M; 26B;
26J; 27H
245/40R18 93 11A; 248; 26B; 26N;
27H
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N;
27H
255/45R18 99 11A; 24J; 24M; 26B;
26J; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 54035*04
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54035*04
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, u sw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
§22 54035*04
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54035*04
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4CB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 JY 00C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54035*04
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebrac ht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
§22 54035*04
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7HG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 6U A0A ( nur e2*2007/46*0251*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
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FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GDF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R18
Hinterachse: 225/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54035*04
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 320 8 HA
§22 54035*04
27F x = 290 y = 320 27 HA
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 330 8 HA
§22 54035*04
27F x = 270 y = 330 30 HA
26N x = 290 y = 260 8 VA
26J x = 290 y = 260 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RHN
Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*..
Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 350 HA
27I x = 260 y = 300 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 350 30 HA
27H x = 310 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 265 y = 230 25 HA
§22 54035*04
27H x = 265 y = 230 8 HA
26J x = 375 y = 310 20 VA
26N x = 375 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 280 20 HA
§22 54035*04
27H x = 285 y = 280 8 HA
26J x = 305 y = 255 20 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 320 8 HA
§22 54035*04
27F x = 290 y = 320 27 HA
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: SR
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 270 y = 280 HA
27V y = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 270 8 HA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 280 20 HA
§22 54035*04
27H x = 285 y = 280 8 HA
26J x = 305 y = 255 20 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
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ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54035*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
§22 54035*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
ANLAGE: 84 RENAULT Radtyp: TTVG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: T
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*..
Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE
Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 360 VA
26P x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 375 y = 360 22 HA
§22 54035*04
27H x = 375 y = 360 8 HA
26J x = 360 y = 360 13 VA
26N x = 360 y = 360 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.