Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTVG8BA40EC571 PCD112 ET40 ohne 57,1 930 2364 05/22 TTVG8BA40EX571 PCD112 ET40 ohne 57,1 930 2364 05/22 TTVG8BP40EC571 PCD112 ET40 ohne 57,1 930 2364 05/22 TTVG8BP40EX571 PCD112 ET40 ohne 57,1 930 2364 05/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müss en nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54035*04 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : F3 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8PB; 8P; GY; 8V; 4F; 8H; 8J; 4B; B5; 8E; GA; 4F1; 8PA; D2; 4E Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : F3; GA; GY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74C; 75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 77E; FKA 24J; 24M; 51J 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 24M; 54A 245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5EG S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; türig; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24M; 5FE 71K; 721; 725; 73C; 245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 74C; 77E; FKA §22 54035*04 22F; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M; 5FE 245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 367; 5FE; Kombi; Limousine; 631 Allradantrieb; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 51G Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 188 225/40R18 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 51G 12A; 51A; 573; 7EB; 235/40R18 95 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab 75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10; 235/40R18 91 Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab 235/40R18 51G e1*2001/116*0151*10; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; §22 54035*04 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis e1*98/14*0151*.. 74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09; 235/40R18 91 Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. 235/40R18 51G e1*2001/116*0151*09; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/40R18 51G AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E; 4BF 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi; 89 - 257 245/40R18 51G Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 309 235/45R18 97H nicht für gepanzerte M+S 245/45R18 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; §22 54035*04 71K; 721; 725; 73C; 74C D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 265 245/45R18 51G nicht für gepanzerte 245/45R18 96Y Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18 97Y Nicht für Fz. m. 245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse; nicht 154 - 331 235/50R18 51G; 52J für gepanzerte Fz; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91 11A; 22M bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7FD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 11A; 22M bis 245/40R18 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E Verkaufsbezeichnung: A3 allstreet, A3 allstreet TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 110 - 140 215/45R18 89 A3 allstreet; 225/45R18 91 Allradantrieb; 235/40R18 91 11A; 245; 27H Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54035*04 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W 11A; 245; 248; 26B Sportback (4-türig); 225/35R18 87W nicht e-tron; 11A; inkl. S3; 2-türig; 245; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27H; 5ET Frontantrieb; 245/35R18 88W nicht e-tron; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 241; 244; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74C; 77 - 228 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 77E 245; 248; 26B; 26N; 27H 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H 235/35R18 90 nicht e-tron; 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 235/40R18 91 nicht e-tron; 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245/35R18 92 nicht e-tron; 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 5EM Cabrio; Limousine; 215/40R18 89 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 86Y 11A; 26P; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88W 11A; 245; 248; 26P 721; 725; 73C; 74C; 77 - 228 235/40R18 91 11A; 26P 76O; 77E 245/40R18 93 11A; 245; 248; 26P 206 - 228 205/40R18 M+S 52J 215/40R18 M+S 52J 215/45R18 M+S 52J 225/40R18 89 235/35R18 90 11A; 26P 245/35R18 92 11A; 245; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 147 215/45R18 93 A3 Sportback; A3 81 - 245 225/40R18 91 11A; 26N Limousine; S3 235/35R18 90 11A; 245; 26N Limousine; S3 235/40R18 91 11A; 245; 26N Sportback; A3 TFSI e §22 54035*04 245/35R18 92 11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; A3 g-tron 27H Sportback; nicht A3 245/40R18 93 11A; 24J; 26J; 26P; allstreet; 27H Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 367; 5FE; Kombi; Limousine; 631 Allradantrieb; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 235/40R18 91 11A; 24M; 51G nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; AF5; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 235/40R18 91 51G nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; AF6; AF8; 4AT Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO §22 54035*04 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E; 4BF 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 51G Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 265 245/45R18 51G nicht für gepanzerte 245/45R18 96Y Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 309 235/45R18 97H nicht für gepanzerte M+S 245/45R18 51G Fz; Allradantrieb; 245/45R18 96Y Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 215/45R18 89 Allradantrieb; 225/40R18 91 mit Frontantrieb; Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H; g (Flap) Serie 225/40R18 91 ohne 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterun 721; 725; 73C; 74C; g (Flap) Serie; 11A; 76O; 77E 245; 248 225/45R18 91 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie §22 54035*04 225/45R18 91 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 225/50R18 95 11A; 241; 244 235/40R18 91 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/40R18 91 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 235/45R18 94 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 235/45R18 94 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 245/40R18 93 11A; 241; 244 245/45R18 96 11A; 241; 244 GA e1*2007/46*1552*.. 221 235/45R18 94 SQ2; 245/40R18 93 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98 Q3; Allradantrieb; 225/60R18 100 Frontantrieb; inkl. 235/50R18 97 Hybrid; 235/55R18 100 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 245; 248 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/55R18 103 11A; 245; 248 71K; 721; 725; 73C; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 74A; 76O 27I F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98 Q3 Sportback; 225/60R18 100 Allradantrieb; 235/50R18 97 Frontantrieb; inkl. 235/55R18 100 Hybrid; 245/50R18 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R18 103 11A; 24J; 248 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/40R18 91 ab 225/45R18 91 11A; 26P e1*2001/116*0369*17; §22 54035*04 235/40R18 91 Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N Frontantrieb; TT; 245/40R18 93 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache §22 54035*04 Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. ) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein. §22 54035*04 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 54035*04 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. §22 54035*04 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 54035*04 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. §22 54035*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 54035*04 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 54035*04 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 54035*04 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*.. Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 54035*04 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3 allstreet, A3 allstreet TFSIe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 250 VA 26B x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 300 25 VA §22 54035*04 26N x = 290 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 310 30 HA 27H x = 290 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.