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							               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                        Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 15.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                               ROVER LIMITED (GB)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTVGHBA45EC634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     930      2364    04/19
               TTVGHBP45EC634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     930      2364    04/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : CC9; N*3; JA; CCX; JB
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DH; LC;
                                                            LZ; DF
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm   für   Typ : N*3
                                                            125 Nm   für   Typ : CC9; DH; JA; JB
                                                            128 Nm   für   Typ : CCX
                                                            133 Nm   für   Typ : DF; LC; LZ
                                                            140 Nm   für   Typ : LY
                Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 225/60R18 100              12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1058*..             225/65R18 103              12O                      51A; 7F6; 7HQ; 7MZ;
                                                            235/60R18                  12T; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                73C; 74C; 74H; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 225/60R18    100     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e5*2007/46*1050*..             225/65R18    103     12A                     51A; 7HP; 7NA; 71C;
                                                           235/55R18    100     12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                           235/60R18    103     12T                     74C; 74H; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DH           e11*2007/46*4311*.., 172  235/60R18         103     12P                     Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1052*..        235/65R18         106     12P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/60R18         105     12A                     51A; 7NA; 7PW; 71C;
                                                      255/55R18         105     12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                      255/60R18         108     12A                     74C; 74H; 76O; 765

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 203 245/40R18               11A; 22B; 22L; 24J;     nur bis
                                                                                24M; 51G                e11*98/14*0115*05;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        4BZ
                             e11*98/14*0115*..
§22 54035*01




               CCX                                147 - 175 235/40R18 91W       11A; 21B                ab e11*98/14*0115*06;
                                                  147 - 219 245/40R18           11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76O; 4BZ

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 177 225/45R18 95         GB5; 11A; 245; 26N;     Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1049*..                                 26P                     Heckantrieb;
                                                            235/40R18 95        11A; 245; 26N; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18 94        11A; 245; 26B; 26J      12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                                            245/40R18 97        GB5; 11A; 245; 26B;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                26N                     73C; 74A; 74H; 76O;
                                                  250 - 280 225/45R18 95        GB5; 11A; 245; 26N;     FKA
                                                                                26P; 57E

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 184 235/50R18 97         12A                     Kombi; Limousine;
                            e5*2007/46*1048*..   120 - 280 245/45R18 96Y        122                     Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99         12A                     Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7F8; 7NA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94  12Q; 51J; 76S                  Kombilimousine;
                                                 120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S                  Limousine;
                                                           245/45R18     12T; 51G                       Heckantrieb;
                                                           255/45R18 99  11A; 12A; 21Q                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AF; 7MO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 76O; 76T;
                                                                                                        4BZ

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18    96W                             nur bis
                                                 152 - 291 235/50R18    97                              e11*2001/116*0217*04;
                                                           245/45R18    96Y                             Heckantrieb;
                                                           245/50R18    100     11A; 54A                Luftfederung; nicht
                                                           255/45R18    99                              für gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76O; 4BZ

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
§22 54035*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 225/60R18      100     12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/65R18      103     12T                     51A; 7MZ; 7PX; 71C;
                                                         235/55R18      100     12T                     71K; 721; 725; 73C;
                                                         235/60R18      103     12T                     74C; 74H
                                                         235/65R18      106     12T

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 177 235/65R18 110                                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1057*..   132 - 280 245/60R18 105                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/60R18 108                                12A; 51A; 7HU; 7MZ;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H; 76O


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
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                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 54035*01




                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax ) ist nur
                    an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
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               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54035*01




               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
               4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 9
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 54035*01




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienm äßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nic ht unterschritten wird.
               7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
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                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                    Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54035*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
                      Handelsbez.:     JAGUAR XE

                      Variante(n):     Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26P                       x = 250              y = 230                VA
                            26B                       x = 300              y = 300                VA
                            27B                       x = 290              y = 300                HA
                            27I                       x = 240              y = 250                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54035*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            26                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.