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							               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                      Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTVG8BA45EC571          PCD112 ET45            ohne                        57,1                     930      2364    01/23
               TTVG8BA45EX571          PCD112 ET45            ohne                        57,1                     930      2364    01/23
               TTVG8BP45EC571          PCD112 ET45            ohne                        57,1                     930      2364    01/23
               TTVG8BP45EX571          PCD112 ET45            ohne                        57,1                     930      2364    01/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müss en nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*04




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : F3
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : D2; 8P; GY; 8V; 4F; 8PB; 8J; 8E; GA; 4F1; 8PA; 4E; 8H
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                            140 Nm für Typ : F3; GA; GY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89           11A; 21P; 22H; 22M;     Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                24J; 24M; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/40R18 88W      11A; 21P; 22H; 22M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 24M; 5FE           721; 725; 73C; 74C;
                                                  75 - 147 215/40R18 89Y        11A; 21P; 22H; 22M;     77E; FKA
                                                                                24J; 24M; 51J
                                                             225/40R18 92       11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                24J; 24M
                                                             235/40R18 91       11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                24J; 24M; 54A
                                                             245/35R18 92       11A; 22H; 22M; 24M;
                                                                                57F; 68T

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 85      215/40R18 85       11A; 22L; 24J; 5EG      Sportback (4-türig);
               8PA          e1*2001/116*0418*.. 66 - 110     215/40R18 89       11A; 22L; 24J           S3; Schrägheck 2-
               8PB          e13*2007/46*1082*..              225/40R18 88W      11A; 21B; 22L; 24J;     türig;
                                                                                24M; 5FE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/35R18 88W      Frontantrieb; 11A;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                22L; 22Q; 24M; 5FE;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                57F; 68T                74C; 77E; FKA
§22 54035*04




                                                  66 - 147 215/40R18 89Y        11A; 22L; 24J
                                                           225/40R18 88Y        11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                24M; 5FE
                                                             245/35R18 88Y      Frontantrieb; 11A;
                                                                                22L; 22Q; 24M; 5FE;
                                                                                57F; 68T
                                                  66 - 195 225/40R18 92         11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                24M
                                                             235/40R18 91       11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/40R18                 51G                     Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               8H            e1*2001/116*0177*.., 96 - 188   225/40R18 92       51J                     Cabrio;
                             e1*98/14*0177*..                235/40R18          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7EB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W          5FE; 51J                ab
                                                75 - 188 225/40R18 92           51J                     e1*2001/116*0151*10;
                                                         235/40R18              51G                     Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4AU
               8E            e1*2001/116*0151*.., 74 - 110   225/40R18 88W      5FE; 51J                nur bis
                             e1*98/14*0151*..     74 - 162   225/40R18 92       51J                     e1*2001/116*0151*09;
                                                             235/40R18          51G                     Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4AU
               8E            e1*2001/116*0151*.., 253        225/40R18 92       52J                     AUDI S4; nur bis
                             e1*98/14*0151*..                235/40R18          51G                     e1*2001/116*0151*09;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 4AU
§22 54035*04




               8E            e1*2001/116*0151*.. 253         225/40R18 92       52J                     AUDI S4; ab
                                                             235/40R18          51G                     e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 4AU

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y          5GG                     Limousine u. Kombi;
                                                89 - 257 245/40R18              51G                     Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D2           e1*93/81*0005*..   110 - 309 245/45R18              51G                     nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18             51G                     Nicht für Fz. m.
                                                          245/45R18 96Y         5IE                     Keramikbremse; nicht
                                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 4AT

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 200         235/40R18 91                                bis
                                                            245/40R18 93                                e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76T; 77E
               8J            e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91                                bis
                             e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93                                 e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54035*04




                                                                                                        12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 205/40R18      86Y     5EM                     Cabrio; Limousine;
                                                          215/40R18     89                              Allradantrieb;
                                                          215/45R18     89                              Frontantrieb;
                                                          225/40R18     88W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/35R18     86Y     5EM                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                77 - 228 235/40R18      91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                206 - 228 205/40R18     M+S     52J                     76O; 77E
                                                          215/40R18     M+S     52J
                                                          215/45R18     M+S     52J
                                                          225/40R18     89
                                                          235/35R18     90
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 215/40R18      89W     11A; 26P                Sportback (4-türig);
                                                          225/35R18     87W     nicht e-tron; 11A;      inkl. S3; 2-türig;
                                                                                248; 26P; 5ET           Allradantrieb;
                                                  77 - 228 225/35R18 87Y        nicht e-tron; 11A;      Frontantrieb;
                                                                                248; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18 92        11A; 248; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/35R18 90        nicht e-tron; 11A;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                245; 248; 26B; 26N;     77E
                                                                                27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 215/45R18 93     12A                  A3 Sportback; A3
                                                81 - 245 225/40R18 91     12T                  Limousine; S3
                                                         235/35R18 90     11A; 12A; 26N        Limousine; S3
                                                         235/40R18 91     11A; 12A; 26N        Sportback; A3 TFSI e
                                                         245/35R18 92     11A; 12A; 26N        Sportback; A3 g-tron
                                                         245/40R18 93     11A; 12A; 26N        Sportback; nicht A3
                                                                                               allstreet;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                               77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    235/40R18 91Y       5GG                     Limousine u. Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257    245/40R18           51G                     Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54035*04




                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D2           e1*98/14*0005*..    110 - 309 245/45R18             51G                     nicht für gepanzerte
                                                                                                        Fz;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 215/45R18       89                              Allradantrieb;
                                                        225/40R18       91                              Frontantrieb;
                                                        225/45R18       91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R18       95      ohne                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                Radhausverbreiterun     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;    76O; 77E
                                                                                245; 248
                                                            225/50R18 95        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            235/40R18 91        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            235/40R18 91        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245
                                                            235/45R18 94        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245
                                                            235/45R18 94        mit
§22 54035*04




                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            245/40R18 93        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245; 248
                                                            245/40R18 93        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            245/45R18 96        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245; 248
                                                            245/45R18 96        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
               GA            e1*2007/46*1552*..   221       235/45R18 94                                SQ2;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98                                   Q3; Allradantrieb;
                                                         225/60R18 100                                  Frontantrieb; inkl.
                                                         235/50R18 97                                   Hybrid;
                                                         235/55R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/50R18 100                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         245/55R18 103                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/40R18 91  124                             ab
                                                          225/45R18 91  124                             e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/40R18 91  12A                             Allradantrieb;
                                                          235/45R18 94  11A; 12A; 26P                   Frontantrieb; TT;
                                                          245/40R18 93  12A                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54035*04




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 54035*04




               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                   Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54035*04




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                   Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.07.2024
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                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
§22 54035*04




               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/40R18
                                    Hinterachse:                         245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                   Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 54035*04




               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 54035*04




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkante nbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54035*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 400              y = 400                 VA
                            26B                      x = 400              y = 400                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
§22 54035*04




                            26J                   x = 400        y = 400           24                VA
                            27H                   x = 400        y = 400            8                HA
                            27F                   x = 400        y = 400           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 37 AUDI                                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 54035*04




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.