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							               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                     Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                               MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTVG8BA50C666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      930      2364    03/15
               TTVG8BP50C666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      915      2400    03/15
               TTVG8BP50C666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      930      2364    03/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54035*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : F2A; 166; 204; 204 K; F2B; 164; 164 G
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 639/5; 639/4; 639; 639/2; 251
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; 204; 204 K
                                                            150 Nm für Typ : F2B; 164; 164 G; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                            180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 215/45R18 89                                       Kombilimousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/55R18 100  11A; 26P                        GLB-KLASSE;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 225/55R18    98                              GLA-KLASSE;
                                                           225/60R18    100                             Allradantrieb;
                                                           235/50R18    97      11A; 246; 26P           Frontantrieb; inkl.
                                                           235/55R18    100     11A; 246; 26P           Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O
               F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/55R18 100                                EQA-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O
               F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 235/55R18 100                                EQB-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54035*03




                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18             GAX; GA2; 51G           Nur Baureihe 204; Nur
                                                          245/35R18             GA2; 51G; 57F           4-MATIC; Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E; FKA; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18           51G; 68B; 68T           Nur Baureihe 204;
                                                            235/40R18 95                                Limousine;
                                                            245/35R18 92Y       57F; 68T                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E; FKA; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18            GA2; 51G; 68B           bis
                                                            245/35R18 92        GA2; 57F                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E; FKA; 4B8



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18             51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                                                                        e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                        4B8
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/40R18           51G                     bis
                                                                                                        e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                        4B8

               Verkaufsbezeichnung:     GL - KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               164 G        e1*2001/116*0340*.. 155 - 165 265/60R18             51G                     Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
§22 54035*03




                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I; 76O; 4DM

               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/50R18 101      11A; 245; 248; 5KK           V-Klasse; Vito; Vito
                                                        245/45R18 100      5KA                          Tourer; Vito Mixto;
                                                        245/50R18 104      11A; 24J; 248                ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 103W        51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/55R18 105         11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          285/50R18 109         11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 4B8



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103         51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                140 - 225 255/55R18 105         11A; 24J                12A; 51A; 7AA; 7BJ;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 190      265/60R18 110                                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                                        275/60R18 113                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                                        285/50R18 109                                   Allradantrieb;
                                                        285/55R18 113                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                        76O; DEL; 4B8; 4DM
               166           e1*2007/46*0598*..    150 - 190 235/55R18   104    12O; 51J                M-Klasse; nicht GLE
                                                             235/60R18   103    12O; 51J                Coupé; GLE SUV; nicht
                                                             245/60R18   105    12N; 51J                GL-Klasse; nicht GLS;
                                                   150 - 225 255/55R18   105    12I                     Allradantrieb;
                                                             285/50R18   109    11A; 12A; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AC; 71C;
§22 54035*03




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 4B8;
                                                                                                        4DM

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 170 235/50R18 101       11A; 24J; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 100       11A; 24J; 24M           12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                            255/45R18 99W       11A; 24J; 24M; 54A      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18 101       11A;   24J; 244; 5KK;   bis
               639/5         e1*2007/46*0459*..,                                54A                     e1*2007/46*0459*05;
                             L720                           245/45R18 100       11A;   24J; 244; 5KA    bis
                                                   70 - 190 255/45R18 103       11A;   24J; 244; 54A    e1*2007/46*0458*07;
                                                            255/45R18 99W       11A;   24J; 244; 5JK;   Allradantrieb;
                                                                                54A                     Heckantrieb;
                                                   190      235/50R18 101W      11A;   24J; 244; 5KK;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101          11A; 24J; 24M; 54A      Heckantrieb;
                                                         245/45R18 100          11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99W          11A; 24J; 24M; 54A      12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101           11A; 24J; 244; 5KK;     bis
                                                                                54A                     e1*2007/46*0457*08;
                                                           245/45R18 100        11A; 24J; 244; 5KA      Allradantrieb;
                                                  70 - 190 255/45R18 103        11A; 24J; 244; 54A      Heckantrieb;
                                                           255/45R18 99W        11A; 24J; 244; 5JK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                  190       235/50R18 101W      11A; 24J; 244; 5KK;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                54A                     73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 235/50R18 101          11A; 245; 248; 5KK      V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18 100         5KA                     Tourer; Vito Mixto;
                                                          245/50R18 104         11A; 24J; 248           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            255/45R18 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo;
                                                                                                        Allradantrieb;
§22 54035*03




                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76O


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 54035*03




               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 54035*03




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
§22 54035*03




               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 12
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 54035*03




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                      zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                      geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54035*03




                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 54035*03




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0351-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035
               ANLAGE: 69 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TTVG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54035*03




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.