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                            Prüfbericht 366-0053-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002034
                            ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: TTV0M
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.09.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller              BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            TTV0M8BA35ED66 TTV0M ET35                      ohne                        66,6                   1045      2483    02/22
                            6
                            TTV0M8BP35ED66 TTV0M ET35                      ohne                        66,6                  1045      2483     02/22
                            6
R124 E1*124R00/03*2034*01




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/45R20 M+S 12K; 51G; 52J                        10B; 11H; 11N;    51A;
                                                                                                                          7ON; 711; 714;    721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             G6X           e1*2007/46*2020*..        155 - 390 275/45R20 M+S 12K; 51G; 52J                Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N;    51A;
                                                                                                                          7ON; 711; 714;    721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0053-22-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002034
                            ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: TTV0M
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.09.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
R124 E1*124R00/03*2034*01




                                   konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.