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							               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                       Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TTV0M8BA42ED57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                   1045      2483    02/22
               1
               TTV0M8BP42ED57          PCD112 ET42            ohne                        57,1                  1045       2483     02/22
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54025*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TTV0K KBA: 54024 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: TTV0L KBA: 54318 Lochkreis: 5x112 ET: 38

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPE, KBRJ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : FZ; FZ
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : F3
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : 4F1; GA; 4F; 4E; 8J
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J
                                                            140 Nm für Typ : F3; GA


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 24J; 24M;              nicht Kombi;
                                                                       5GA                              Limousine; Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF
               4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/30R20 94Y     QBN; 11A; 21P; 22H;       Nur AUDI S6;
                                                                              22P; 24M; 5HI; 54A        Allradantrieb;
                                                                                                        Limousine u. Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y       YD0; 5HR; KBRJ            Nicht für Fz. m.
                                                154 - 331 255/35R20 97Y       CF6; 51J; KBRJ            Keramikbremse; nicht
                                                          275/35R20 98        YD1; 11A; 21B; 24J;       für gepanzerte Fz;
                                                                              24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54025*04




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4AT

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90       11A; 21P; 22H; 22M;       bis
                             e1*2001/116*0374*..                              22P; 24J; 24M             e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/30R20 92      11A; 21P; 22H; 22L;       Cabrio; Coupe;
                                                                              22Q; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y        11A; 22H; 24J; 24M;       nicht Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                               5GA                       Limousine; Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4BF




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                                SQ2;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   Q3; Allradantrieb;
                                                         245/40R20 95                                   Frontantrieb; inkl.
                                                         245/45R20 99                                   Hybrid;
                                                         255/40R20 97    11A; 245; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               F3            e1*2007/46*1900*..   110 - 180 235/45R20 96                                Q3 Sportback;
                                                            245/40R20 95                                Allradantrieb;
                                                            245/45R20 99                                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 54025*04




                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F; KAPE;            Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                          KBRJ                    Sportback e-tron; Q4
                                                         265/40R20 104 YCZ; 57F; KAPE;            50 e-tron; Q4 50
                                                                          KBRJ                    Sportback e-tron; Q4
                                                         265/45R20 104 YCY; 57F; KAPE;            45 e-tron; Q4 45
                                                                          KBRJ                    Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      255/45R20 101 YCV; 57F; KAPE;            Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                          KBRJ                    Sportback e-tron;
                                                         265/40R20 100 YCZ; 57F; KAPE;            Heckantrieb;
                                                                          KBRJ                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R20 104 YCY; 57F; KAPE;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          KBRJ                    721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76B; 77E; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 245/45R20 99     YCZ; 57E                Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                                                  tron; Q4 35 Sportback
                                                                                                  e-tron; Q4 40
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  50 e-tron; Q4 50
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  45 e-tron; Q4 45
                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                  76A; 77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90  11A; 26B; 26N                    ab
                                                          245/30R20 90  11A; 245; 248; 26B;              e1*2001/116*0369*17;
                                                                        26J; 27U                         Allradantrieb;
§22 54025*04




                                                          255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;              Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                        26J; 27H; 27U                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Ac hslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf z u achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54025*04




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54025*04




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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                      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                      berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
§22 54025*04




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                    Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R20
                                   Hinterachse:                        255/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KAPE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTV0K KBA: 54024 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KBRJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTV0L KBA: 54318 Lochkreis 5x112 ET: 38
               QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
                    mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ände rn.
§22 54025*04




               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R20
                                   Hinterachse:                          265/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R20
                                   Hinterachse:                        265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        245/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YD1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        275/35R20
                                   Hinterachse:                        275/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54025*04




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54025
               ANLAGE: 8 AUDI                                                   Radtyp: TTV0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54025*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.