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							                Gutachten 25-AT-AUTO-RRD-000012_N1
                zur Erteilung der TTG 100056
                ANLAGE: 1                                                             Radtyp: TTVK_T
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 03.03.2025
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                Raddaten:

                Radgröße nach Norm:               6JX15H2          Einpreßtiefe (mm):          30 bzw. 30,05

                Lochkreis (mm)/Lochzahl:          112/5            Zentrierart:     Je nach Fahrzeugart Lochkreis – bzw.
                                                                                    Mittenzentrierung



                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                     Lochkreis Mittenloch Einpress- Zul.    Abroll         Fertigu
                                                                         in mm /    in mm      tiefe in  Radlast -umfang        ngs-
                                                                         -zahl                 mm        in kg   in mm          datum
                              Kennzeichnung Kennzeichnung
                              Rad            Zentrierring
                TTVK8BA30H    TTVK_T ET30    ohne                          112/5        66,6         30        1100    2093      11/24
                TTVK8BA30H    TTVK_T ET30    ohne                          112/5        66,6         30        1100    2093      11/24
                POSTTVK8SA30H TTVK_T ET30    ohne                          112/5        66,6         30        1100    2093      11/24
§22 100056*01




                TTVK8BA30H    TTVK_T ET30,05 ohne                          112/5        66,6        30,05      1100    2093      03/25
                TTVK8BA30H    TTVK_T ET30,05 ohne                          112/5        66,6        30,05      1100    2093      03/25
                POSTTVK8SA30H TTVK_T ET30,05 ohne                          112/5        66,6        30,05      1100    2093      03/25


                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Anhänger Klasse O1 und O2

                Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                   : Nabenkappe: ZT2000


                Anzugsmoment der Befestigungsteile        : Laut Fahrzeughersteller

                Verkaufsbezeichnung:
                Anhänger Typ                                Auflagen
                Klasse O1                                   10B, 10C, 11L, 385, 56M, 71K, 721, 74S, 744, 911, 913, 932, 972
                Klasse O2                                   10B, 10C, 11L, 385, 56M, 71K, 721, 74S, 744, 911, 913, 932, 972



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-AT-AUTO-RRD-000012_N1
                zur Erteilung der TTG 100056
                ANLAGE: 1                                                           Radtyp: TTVK_T
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 03.03.2025
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                Auflagen



                10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                       Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im
                       Betrieb nicht zu überschreiten.

                        Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                        Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges.
                        Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen
                        mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch
                        eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.

                10C)   Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. -mindestluftdruck ist zu beachten.

                11L)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                       für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung nach § 21 StVZO zu bestätigen.
                       Bei Auflagen, die eine Abnahmebestätigung nach § 19 Abs. 3 StVZO verlangen, ist dieser Sachverhalt
                       bei der Begutachtung nach § 21 StVZO zu berücksichtigen.

                385)    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast, der Einpreßtiefe und dem max. zulässigem Abrollumfang
§22 100056*01




                        ergebende Biegemoment und die Radlast der Impactprüfung dürfen nicht überschritten werden. Zudem
                        darf der Umrüst-Reifen nicht kleiner als der für die Impactprüfung verwendete Reifen sein (siehe § 30
                        StVZO Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger).

                56M)   Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Radgröße freigegeben
                       sind (siehe u. a. Reifenhandbuch, ETRTO, DIN-Blatt 7803, W.d.K.-Leitlinie 128).

                71K)   Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                       werden.
                721)    Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                        außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                        Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.\rDas Ventil darf nicht über den
                        Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

                74S)   Es sind nur 60° Kegelbund Befestigungsschrauben/ -muttern, wobei mindestens die Anzahl der
                       Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile oder eine Einschraubtiefe von 0,8 x
                       Schraubendurchmesser gegeben sein muss, zulässig.


                744)    Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                        entnehmen.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-AT-AUTO-RRD-000012_N1
                zur Erteilung der TTG 100056
                ANLAGE: 1                                                           Radtyp: TTVK_T
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 03.03.2025
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                911)    Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschluss Maße der Sonderräder sowie
                        für die verwendete Reifengröße muss vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muss die
                        fehlende Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang
                        soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
                        PKW und PKW-Kombi unter besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I)
                        orientieren.

                913)    Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
                        ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche
                        Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

                932)    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand zu
                        Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
                        Außerdem muss die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination, unter Beachtung des maximal
                        möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), abgedeckt sein.


                972)    Der Anbau muss mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind
                        die Art der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden
                        Gewindegänge und die Anschraubfläche zu vergleichen.
§22 100056*01




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.