Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Fahrzeughersteller MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTYJ2GA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1973 06/20
TTYJ2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1973 06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52966*03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MF-2S; EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EZ; AZ; GF; AZ-2S
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MH; EX; MZ; NH
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; GF; MF; MF-2S; MH; MZ; NH
100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung: ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e6*2001/116*0123*.. 50 165/55R15 75 11A; 22I; 24J; 248 4-türig; Frontantrieb;
175/50R15 75 11A; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 175/65R15 84 Frontantrieb;
185/60R15 84 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B
Verkaufsbezeichnung: IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MF e4*2007/46*1162*.. 61 - 66 175/65R15 84 12R Allradantrieb;
§22 52966*03
185/60R15 84 124 Frontantrieb; inkl.
185/65R15 88 124 Hybrid;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248 51A; 6AA; 7AV; 7PT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
MF-2S e6*2018/858*00227*.. 61 175/65R15 84 12R Allradantrieb;
185/60R15 84 124 Frontantrieb; Hybrid;
185/65R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 51A; 6AA; 7PT; 71C;
195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
185/60R15 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 7AV; 71C;
195/55R15 85 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 185/60R15 84 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 ab
195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0102*02;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 11A; 24M ab
195/50R15 82 11A; 24M e4*2001/116*0102*02;
195/55R15 85 11A; 24M Allradantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 52966*03
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 nur bis
195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0102*01;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 11A; 24M nur bis
195/50R15 82 11A; 24M e4*2001/116*0102*01;
195/55R15 85 11A; 24M Allradantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radschrauben;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 245 12A; 51A; 573; 7EO;
195/60R15 88 11A; 245 71C; 71K; 721; 725;
205/50R15 86 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 22I; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radmuttern;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 245 12A; 51A; 573; 7EO;
195/60R15 88 11A; 245 71C; 71K; 721; 725;
205/50R15 86 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 22I; 24J
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 nur bis
195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0090*03;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 11A; 24M ab
195/50R15 82 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 52966*03
74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radmuttern;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C;
195/55R15 85 11A; 245 71K; 721; 725; 73C;
195/60R15 88 11A; 245 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 22I; 24J
205/55R15 88 11A; 22I; 24J
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radschrauben;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C;
195/55R15 85 11A; 245 71K; 721; 725; 73C;
195/60R15 88 11A; 245 74A; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 22I; 24J
205/55R15 88 11A; 22I; 24J
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 165/65R15 81 122 Allradantrieb;
165/70R15 82 122 Frontantrieb;
175/65R15 84 122 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 122 51A; 7AV; 7PT; 71C;
195/55R15 85 11A; 12A; 24J 71K; 721; 725; 73C;
195/60R15 88 11A; 12A; 24J 74A; 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 61 165/65R15 81 122 Allradantrieb;
165/70R15 82 122 Frontantrieb; Hybrid;
175/65R15 84 122 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 122 51A; 7PT; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 12A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
195/60R15 88 11A; 12A; 24J 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 52966*03
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 52966*03
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§22 52966*03
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenauß enseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 52966*03
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Al ternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gem äß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 52966*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0252-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: EW
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*..
Handelsbez.: BALENO
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 300 VA
26P x = 240 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52966*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.