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							Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.07.2020
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                    Fahrzeughersteller          MARUTI, Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TTYJ2GA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      588     1973    06/20
TTYJ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      588     1973    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GF; AZ; EZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MH; MZ; NH; EX
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                             100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:      ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..      50        165/55R15 75      11A; 22I; 24J; 248        4-türig; Frontantrieb;
                                                175/50R15 75      11A; 22B; 241; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  246; 247                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82         175/65R15 84                                Frontantrieb;
                                                185/60R15 84      11A; 26P; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15 85      11A; 24J; 248;   26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                195/60R15 88      11A; 24J; 248;   26P; 27I 74A; 74P; 76Q
                                                205/55R15 88      11A; 24J; 248;   26B;
                                                                  26N; 27B

Verkaufsbezeichnung:      IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MF           e4*2007/46*1162*..       66        175/65R15   84    12R                       Allradantrieb;
                                                185/60R15   84    124                       Frontantrieb;
                                                185/65R15   88    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15   85    11A; 12A; 245; 248        51A; 6AA; 7AV; 71C;
                                                195/60R15   88    11A; 12A; 245; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69        185/55R15   82    11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                185/60R15   84    11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/50R15   82    11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                195/55R15   85    11A; 22I; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15          84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15          82    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15          85    11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                         205/50R15          86    11A; 24C; 24D             74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73        185/60R15   84    11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/50R15   82    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                195/55R15   85    11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                                205/50R15   86    11A; 24C; 24D             74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15          84                              nur bis
                                         195/50R15          82    11A; 24J                  e4*2001/116*0102*01;
                                         195/55R15          85                              Frontantrieb;
                                         205/50R15          86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15          88    11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    68        185/60R15   84    11A;   24M                nur bis
                                                195/50R15   82    11A;   24M                e4*2001/116*0102*01;
                                                195/55R15   85    11A;   24M                Allradantrieb;
                                                205/50R15   86    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15   88    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    67 - 75   185/60R15   84                              ab
                                                195/50R15   82    11A; 24J                  e4*2001/116*0102*02;
                                                195/55R15   85                              Frontantrieb;
                                                205/50R15   86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15   88    11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    68        185/60R15   84    11A;   24M                ab
                                                195/50R15   82    11A;   24M                e4*2001/116*0102*02;
                                                195/55R15   85    11A;   24M                Allradantrieb;
                                                205/50R15   86    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15   88    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,    66 - 69   175/60R15   81                              Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..               175/65R15   84                              Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..               185/55R15   82                              Radmuttern;
                                                185/60R15   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15   85    11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                195/60R15   88    11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                205/50R15   86    11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                205/55R15   88    11A;   22I; 24J
FZ             e4*2007/46*0198*..,    66 - 69   175/60R15   81                              Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..               175/65R15   84                              Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..               185/55R15   82                              Radschrauben;
                                                185/60R15   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15   85    11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                195/60R15   88    11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                205/50R15   86    11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                205/55R15   88    11A;   22I; 24J




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15          84    11A; 24M                  ab
                                         195/50R15          82    11A; 24J; 24M             e4*2001/116*0090*04;
                                         195/55R15          85    11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                         205/50R15          86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15          88    11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
MZ             e4*2001/116*0090*..    51 - 75   185/60R15   84                              nur bis
                                                195/50R15   82    11A; 24J                  e4*2001/116*0090*03;
                                                195/55R15   85                              Frontantrieb;
                                                205/50R15   86    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15   88    11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,    55 - 69   175/60R15   81                              Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..               175/65R15   84                              Radmuttern;
                                                185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/60R15   84                              12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                195/55R15   85    11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                195/60R15   88    11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                205/50R15   86    11A;   22I; 24J
                                                205/55R15   88    11A;   22I; 24J
NZ             e4*2007/46*0155*..,    55 - 69   175/60R15   81                              Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..               175/65R15   84                              Radschrauben;
                                                185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/60R15   84                              12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                195/55R15   85    11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                195/60R15   88    11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                205/50R15   86    11A;   22I; 24J
                                                205/55R15   88    11A;   22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:      SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 66 - 82         165/65R15   81    122                       Allradantrieb;
                                                165/70R15   82    122                       Frontantrieb;
                                                175/65R15   84    122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/60R15   84    122                       51A; 7AV; 71C; 71K;
                                                195/55R15   85    11A; 12A; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                195/60R15   88    11A; 12A; 24J             74P; 76Q
                                                205/55R15   88    11A; 12A; 24J; 248

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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                                                                                                        Seite: 5 von 9
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 9 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SUZUKI
        Fahrzeugtyp:     EW
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
        Handelsbez.:     BALENO

        Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 290             y = 300                   VA
              26P                        x = 240             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 200             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 290       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             25                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.