Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 36 VW                                                          Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 06.07.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 5


                    Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm)                    last       umf.     Fertig
                        Rad                        Zentrierring                                 (kg)       (mm)     datum
TTYJ2GA35O571           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      588     1973    06/20
TTYJ2SA35O571           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      588     1973    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 6KV; 9KV; 9KVF
                                               120 Nm für Typ : AA
Verkaufsbezeichnung:      CADDY MJ 1995-2003
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*..,  42 - 66 195/50R15 82                  11A; 21B; 367; 5DK        10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
9KVF           H337                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76R
9KV            e9*93/81*0007*..,         42 - 66    195/50R15 82      11A; 21B; 367; 5DK        10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
9KVF           H337                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 36 VW                                                       Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:      UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..      44 - 66   165/60R15   77    124                       nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1182*..                165/65R15   81    12A                       Schrägheck 2-türig;
                                                175/55R15   77    12R                       Schrägheck 4-türig;
                                                175/60R15   81    12A                       Frontantrieb;
                                                185/55R15   82    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/50R15   82    11A; 12A; 245; 248        51A; 71C; 71K; 721;
                                                195/55R15   85    11A; 12A; 245; 248        725; 73C; 74A; 74P;
                                                205/50R15   86    11A; 12A; 24J; 248;       76Q; 77E
                                                                  27H
AA             e13*2007/46*1167*..    85        165/65R15   M+S   12N                       UP GTI;
                                                175/60R15   M+S   12A                       Schräghecklimousine;
                                                185/55R15   M+S   11A; 12A; 26P             Frontantrieb;
                                                195/50R15   M+S   11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/55R15   M+S   11A; 12A; 26P             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 77E
AA             e13*2007/46*1167*..    55        175/55R15   77                              nur Cross UP;
                                                175/60R15   81                              Frontantrieb;
                                                185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/50R15   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                195/55R15   85                              721; 725; 73C; 74A;
                                                205/50R15   86    11A; 245; 248; 27H        74P; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:      VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6KV          e9*93/81*0008*..,  40 - 81         185/55R15-81                                Kombi;
               e9*98/14*0008*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76R

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 36 VW                                                       Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 5
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgef ührten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 36 VW                                                       Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 5
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 36 VW                                                       Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      VW
        Fahrzeugtyp:     AA
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1167*..
        Handelsbez.:     UP!

        Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 195             y = 300                     VA
              26P                      x = 145             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 195       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 195       y = 300             22                 VA
              27H                    x = 350       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 250             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.