Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 7


                Fahrzeughersteller                 MARUTI, Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung        in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                  in kg     in mm     datum
TTYJ2GA40EO541         PCD100 ET40               ohne                       54,1                   588      1973    06/20
TTYJ2SA40EO541         PCD100 ET40               ohne                       54,1                   588      1973    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                             : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör                                       : OE-Mutter


Befestigungsteile                             : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                       : OE-Mutter


Befestigungsteile                             : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GF; EZ; AZ
Zubehör                                       : OE-Mutter


Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 85 Nm für Typ : EZ; GF; MF
                                                100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..         50        165/55R15 75     11A; 22I; 245; 248        4-türig; Frontantrieb;
                                                   175/50R15 75     11A; 22I; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82        175/65R15 84      12R                      Frontantrieb;
                                               185/60R15 84      124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 12A; 26P            51A; 7AV; 71C; 71K;
                                               195/60R15 88      11A; 12A; 26P            721; 725; 73C; 74D;
                                               205/55R15 88      11A; 12A; 245; 248;      76Q
                                                                 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MF           e4*2007/46*1162*..      61 - 66   175/65R15 84      124                      Allradantrieb;
                                               185/60R15 84      12A                      Frontantrieb;
                                               185/65R15 88      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      12A                      51A; 6AA; 7AV; 71C;
                                               195/60R15 88      12A                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   185/60R15 84                                        nur bis
                                      195/50R15 82                                        e4*2001/116*0102*01;
                                      195/55R15 85                                        Allradantrieb;
                                      205/50R15 86               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R15 88               11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Allradantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81                                     Schrägheck;
             e4*2007/46*0294*..          175/65R15 84                                     Allradantrieb;
NZ           e4*2007/46*0155*..          185/55R15 82                                     Radmuttern;
                                         185/60R15 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15 85                                     12A; 51A; 573; 7EO;
                                         195/60R15 88                                     71C; 71K; 721; 725;
                                         205/50R15 86            11A; 245                 73C; 74D; 76Q
                                         205/55R15 88            11A; 245
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81                                     Frontantrieb;
             e4*2007/46*0293*..          175/65R15 84                                     Radmuttern;
                                         185/55R15 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84                                     12A; 51A; 7EM; 71C;
                                         195/55R15 85                                     71K; 721; 725; 73C;
                                         195/60R15 88                                     74D; 76Q
                                         205/50R15 86            11A; 245
                                         205/55R15 88            11A; 245

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       175/65R15 84       122                      Allradantrieb;
                                              185/60R15 84       122                      Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88       12A                      51A; 7AV; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 245            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 7
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 7
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 7
      muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 13 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    EW
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:    BALENO

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26B                       x = 290            y = 300                    VA
             26P                       x = 240            y = 200                    VA
             27B                       x = 250            y = 300                    HA
             27I                       x = 200            y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 300              8                VA
             26J                   x = 290       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.