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							Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                     Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 06.07.2020
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                    Fahrzeughersteller          TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            (mm)                     last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TTYJ2GA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     588     1973    06/20
TTYJ2SA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     588     1973    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AJ1(a); XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : P1
Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66           175/65R15   84                               Frontantrieb;
                                                   185/60R15   84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/55R15   85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   195/60R15   88                               721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 78   185/55R15                     51G                        3-türig; 5-türig;
               e6*98/14*0064*..                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                   Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                      Yaris TS;
                                          195/50R15 82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/55R15 85                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R15 86                                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76U
XP9(a)         e11*2001/116*0248*.. 51 - 74     185/60R15   84                              Toyota Yaris;
XP9F(a)        e11*2001/116*0249*..             195/50R15   82                              Daihatsu Charade;
                                                195/55R15   85                              Frontantrieb;
                                                205/50R15   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                      Schrägheck;
             e6*2007/46*0344*..           175/65R15    51G                                  Frontantrieb;
XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
MG
                                          185/60R15    51G                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                          195/50R15 82                                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76Q; 4A0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                   Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 06.07.2020
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.