Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten 366-0252-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                      Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 28.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 3

                Fahrzeughersteller              TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTYJ2GA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     588      1973    06/20
TTYJ2SA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     588      1973    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AJ1(a); XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : P1
 Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66          175/65R15   84                               Frontantrieb;
                                                   185/60R15   84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/55R15   85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   195/60R15   88                               721; 725; 73C; 74D

 Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
 P1           e6*2001/116*0064*.., 78  185/55R15                     51G                        3-türig; 5-türig;
               e6*98/14*0064*..                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                 Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                    Yaris TS;
                                          195/50R15 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/55R15 85                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/50R15 86                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76U
XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74    185/60R15   84                              Toyota Yaris;
XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..            195/50R15   82                              Daihatsu Charade;
                                              195/55R15   85                              Frontantrieb;
                                              205/50R15   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                    Schrägheck;
             e6*2007/46*0344*..           175/65R15             51G                       Frontantrieb;
XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
MG
                                          185/60R15             51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                          195/50R15 82                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76Q; 4A0


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtig ung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0252-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52966
ANLAGE: 18 TOYOTA                                                Radtyp: TTYJ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 3
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.