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							               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                       Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              PSA Automobiles SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 32
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTYK3GA32ED651          PCD108 ET32            ohne                        65,1                       590      1975    05/20
               TTYK3GA32EO651          PCD108 ET32            ohne                        65,1                       590      1975    05/20
               TTYK3SA32ED651          PCD108 ET32            ohne                        65,1                       590      1975    05/20
               TTYK3SA32EO651          PCD108 ET32            ohne                        65,1                       590      1975    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52968*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPS


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm für Typ : U
                                                            115 Nm ( CORSA-F ) für Typ : U
                                                            120 Nm ( PEUGEOT 208/e-208 ) für Typ : U
                Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 185/60R15 88                                          CORSA-F; nicht
                                                                                                              CORSA-
                                                                185/65R15   88                                e;
                                                                195/60R15   88      11A;   26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/55R15   88      11A;   248;   26N; 26P    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/60R15   91      11A;   248;   26N; 26P    721; 725; 73C; 74C;
                                                                215/55R15   89      11A;   248;   26B; 26N    76Q; 77E
                                                                225/50R15   91      11A;   245;   248; 26B;
                                                                                    26J
                                                                225/55R15 92        11A;   245; 248; 26B;
                                                                                    26J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                   Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               U            e2*2007/46*0639*.. 55     185/60R15 88              12Q                     CORSA-F;
                                                      185/65R15 88              12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/60R15 88              11A; 26P                51A; 71C; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88              11A; 248; 26N; 26P      725; 73C; 74C; 76Q;
                                                      205/60R15 91              11A; 248; 26N; 26P      77E
                                                      215/55R15 89              11A; 248; 26B; 26N
                                                      225/50R15 91              11A; 245; 248; 26B;
                                                                                26J
                                                            225/55R15 92        11A; 245; 248; 26B;
                                                                                26J

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 75 185/65R15        88      12Q                     PEUGEOT 208; nicht e-
                                                       195/60R15        88      12Q                     208;
                                                       205/55R15        88      11A; 12A; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/60R15        91      11A; 12A; 26N           51A; 71C; 71K; 721;
                                                       215/55R15        89      11A; 12A; 26N           725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76Q; 77E


               Auflagen
§22 52968*04




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                    Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 52968*04




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                    Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 6
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 52968*04




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                   Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PSA
                      Fahrzeugtyp:     U
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0639*..
                      Handelsbez.:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            27B                     x = 200              y = 250                  HA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52968*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 200        y = 200            25                VA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 200        y = 250            10                HA
                            27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0254-19-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
               ANLAGE: 22 PSA                                                   Radtyp: TTYK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PSA
                      Fahrzeugtyp:     U
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0639*..
                      Handelsbez.:     PEUGEOT 208, 2008

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            27B                     x = 200              y = 250                  HA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52968*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26N                  x = 200        y = 200            30                VA
                            27F                  x = 200        y = 250            20                HA
                            27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.