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							Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                       Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYK1GA35EO581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1975    05/20
TTYK1SA35EO581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1975    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 178; 188; 225; 225L; 839; 843
                                             100 Nm für Typ : 312; 323; 350; 955
                                             120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99        185/65R15         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R15 88                                 12A; 51A; 7BO; 71C;
                                                 205/55R15 88                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                 205/60R15 91                                 74D; 74H; 76Q; 4C9

 Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15         84    11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
              e3*2007/46*0011*..           185/65R15         88    11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
 225L         N157                         195/55R15         85    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                           195/60R15         88    11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15         86    11A; 24J; 24M              12A; 51A; 7BB; 71C;
                                           205/55R15         88    11A; 24J; 24M              71K; 721; 725; 73C;
                                           205/60R15         91    11A; 24J; 24M              74D; 74H; 744; 76Q;
                                           225/50R15         91    11A; 24C; 24D; 57I         77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15       88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15       86    11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15       88    11A; 24M                  721; 725; 73C; 74D;
                                         215/50R15       88    11A; 24M                  74H; 4C8

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94     185/60R15 84      12R; 5EA                  Stufenheck;
                                             185/65R15 88      12R                       Frontantrieb;
                                             195/60R15 88      12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                         76Q
323           e3*2001/116*0260*.. 57 - 94    185/60R15   84    5EA                       Stufenheck;
                                             185/65R15   88                              Frontantrieb;
                                             195/60R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R15   88    11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/60R15   91    11A; 24M                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82           11A; 22B; 22F; 24J;       nur bis
                                                               367                       e3*96/27*0033*06;
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
188          e3*98/14*0048*..   44 - 74      195/45R15 78  5CK                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                44 - 96      185/55R15-81                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/45R15 78W 5CK                           721; 725; 73C; 74D;
                                             195/45R15-82                                74H; FES
                                             Reinf

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*..  44 - 70 165/65R15 81 51J                                Nur Fiat Panda
                                         175/60R15 81                                    (Kombi); nicht Panda
                                         185/55R15    51G                                Cross; Frontantrieb;
                                 55 - 70 175/65R15    51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*..  44 - 74 175/60R15 81 51J                                Fiat 500; Fiat 500 C
                                         195/45R15 78                                    (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77 185/55R15    51G                                LANCIA Ypsilon; 2-
                                         195/50R15 82 11A; 24D                           türig; Frontantrieb;
                                 77      195/45R15 78 54A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H; 76Q; 77E; 916;
                                                                                         FE0
312           e3*2007/46*0064*..   55 - 63   175/60R15 81      12A                       nicht Panda Cross;
                                             175/65R15         12T; 51G                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                         76Q; 77E
312           e3*2007/46*0064*..   51 - 70   175/65R15 84      12T                       nur Panda Cross;
                                             175/70R15 86      12A                       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                         76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74  175/60R15      81    51J                       Fiat 500; Fiat 500 C
                                          195/45R15      78                              (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77  185/55R15            51G                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                          195/50R15      82    11A; 24D                  türig; Frontantrieb;
                                 77       195/45R15      78    54A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H; 76Q; 77E; 916;
                                                                                         FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 195/65R15              51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                        205/60R15              51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                               113      195/60R15              51G                       725; 73C; 74D; 74H
                                        205/55R15              51G

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86          11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15 88          11A; 24M                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 7
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlic h
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 7
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4C8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 51750439 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                     Seite: 6 von 7
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 56029398AB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52968
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TTYK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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      werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
      (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.