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							Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                                   Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              CITROEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYZ3GA20EO651          PCD108 ET20            ohne                        65,1                     590      2025    04/20
TTYZ3SA20EO651          PCD108 ET20            ohne                        65,1                     590      2025    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPS


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*;
                                             J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; R*RFJ*; R*RHL*; R*RHR*; R*XFU*; R*4HP*;
                                             R*4HR*; R*4HS*; R*4HT*; R*4HX*; R*6FY*; R*6FZ*; R*9HY*; R*9HZ*
                                             100 Nm für Typ : S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN; 0
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 90          195/45R16 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
 J*KFU*       e2*2001/116*0344*..                  205/45R16 83    11A; 24M; 367              12A; 51A; 71C; 71K;
 J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                             721; 725; 73C; 74C;
 J*NFS*       e2*2001/116*0309*..                                                             74H
 J*NFU*       e2*2001/116*0285*..
 J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
 J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..
 J*9HZ*       e2*2001/116*0339*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                               Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
S*****       e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16       83    51J                       DS3; Cabrio;
                                         195/50R16       84    11A; 22I                  Schrägheck 2-türig;
                                         195/55R16       87    11A; 22I                  Frontantrieb;
                                         205/45R16       83    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E
S*****        e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/55R16   83    51J                       C3; C3 bis MJ2016;
                                             195/50R16   84    11A; 22I                  Schrägheck 4-türig;
                                             195/55R16   87    11A; 22I                  Frontantrieb;
                                             205/45R16   83    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
S            e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83           51J                       C3; C3 bis MJ2016;
                                        195/50R16 84           11A; 22I                  Schrägheck 4-türig;
                                        195/55R16 87           11A; 22I                  Frontantrieb;
                                        205/45R16 83           11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E
S             e2*2007/46*0003*..   50 - 85  185/55R16    83    12I                       C3 ab MJ2016;
                                            185/60R16    86    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            185/65R16    89    12Q                       51A; 71C; 71K; 721;
                                            195/55R16    87    12A                       725; 73C; 74C; 74H;
                                            195/60R16    89    12A                       76U; 77E
                                            205/50R16    87    12A
                                            205/55R16    91    12A
S             e2*2007/46*0003*..   50 - 122 185/55R16    83    51J                       DS3; Cabrio;
                                            195/50R16    84    11A; 22I                  Schrägheck 2-türig;
                                            195/55R16    87    11A; 22I                  Frontantrieb;
                                            205/45R16    83    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88                                    Frontantrieb;
SH****       e2*2001/116*0371*..         195/55R16 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
SH8FN        e24*2007/46*0029*..         205/50R16 87          11A; 245; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                               Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84          11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R16 87          11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 744

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90                                   Coupe; Limousine; 2-
                                          215/55R16 93         11A; 24M                  türig; 4-türig;
                                          225/50R16 92         11A; 22I; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 4AQ

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
0            e2*2007/46*0440*.. 55 - 96 195/55R16 87                                     C4 CACTUS; inkl.
                                        205/55R16              12T; 51G                  Facelift 2018;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R*RFJ*       e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
R*RHL*       e2*2001/116*0315*..          225/50R16 92                                   12A; 51A; 71C; 71K;
R*RHR*       e2*2001/116*0306*..                                                         721; 725; 73C; 74C;
R*XFU*       e2*2001/116*0308*..                                                         74H; 75I; CC2; 4AQ
R*4HP*       e2*2001/116*0348*..
R*4HR*       e2*2001/116*0354*..
R*4HS*       e2*2001/116*0353*..
R*4HT*       e2*2001/116*0347*..
R*4HX*       e2*2001/116*0307*..
R*6FY*       e2*2001/116*0334*..
R*6FZ*       e2*2001/116*0303*..
R*9HY*       e2*2001/116*0335*..
R*9HZ*       e2*2001/116*0305*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN DS3, C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
S*8FN        e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 185/55R16      83    51J                       DS3; Cabrio;
                                          195/50R16      84    11A; 22I                  Schrägheck 2-türig;
                                          195/55R16      87    11A; 22I                  Frontantrieb;
                                          205/45R16      83    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74H; 76U; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                                Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN DS3, C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
S*8FN        e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/55R16        83    51J                       C3; Schrägheck 4-
                                         195/50R16        84    11A; 22I                  türig; Frontantrieb;
                                         195/55R16        87    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R16        83    11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H; 76U; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                                Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 6
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel üb er
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröß e, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 34 CITROEN                                                Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.