Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Fahrzeughersteller PSA Automobiles SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTYZ3GA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 590 2025 04/20
TTYZ3SA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 590 2025 04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52972*04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : U
110 Nm für Typ : B
115 Nm ( CORSA-F ) für Typ : U
115 Nm ( Mokka/Mokka-e ) für Typ : U
120 Nm ( PEUGEOT 208/e-208 ) für Typ : U
120 Nm ( PEUGEOT 2008/e-2008 ) für Typ : U
Verkaufsbezeichnung: Citroen C4, Citroen e-C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2007/46*6816*.. 57 - 114 195/70R16 94 11A; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
205/65R16 95 11A; 24J; 248; 26P Elektro;
205/70R16 97 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74C;
225/60R16 98 11A; 24C; 244; 26B; 74H; 76U; 77E
26N; 27I
225/65R16 100 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27I
235/60R16 100 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27H; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: DS3 CROSSBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e2*2007/46*0639*.. 74 - 114 215/60R16 86 11A; 246; 248; 26N; DS3 CROSSBACK;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
215/65R16 98 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74C;
26N; 27B; 27H 74H; 76U; 77E
225/65R16 100 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
235/60R16 100 11A; 242; 244; 245;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: MOKKA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e2*2007/46*0639*.. 57 - 96 215/65R16 98 11A; 246; 248; 26P Mokka; Mokka-e;
225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 100 11A; 242; 244; 245; 721; 725; 73C; 74C;
26B; 26N 74H; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-F ab MJ 2019
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 195/50R16 84 11A; 24J; 244; 26B; CORSA-F; inkl. Corsa-
§22 52972*04
26J; 27I e;
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74C;
26J; 27H; 27I 74H; 76U; 77E
215/50R16 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26B PEUGEOT 2008;
PEUGEOT
215/65R16 98 11A; 24J; 248; 26B e-2008; Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 98 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74C;
26B 74H; 76U; 77E
235/55R16 98 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27I
235/60R16 100 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27I
U e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 195/55R16 87 11A; 248; 26J PEUGEOT 208;
PEUGEOT
205/50R16 87 11A; 248; 26J; 27H e-208;
215/50R16 90 11A; 248; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E; 97X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 52972*04
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52972*04
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenauß enseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 52972*04
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97X) Die Verwendung dieser Räder ist nur zulässig, wenn in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eine
ET+32 eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6816*..
Handelsbez.: Citroen C4, Citroen e-C4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 210 y = 280 HA
26U x = 260 y = 330 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 8 VA
26J x = 310 y = 300 30 VA
27H x = 260 y = 330 8 HA
27F x = 260 y = 330 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: U
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*..
Handelsbez.: DS3 CROSSBACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 210 y = 210 VA
27B x = 200 y = 300 HA
27I x = 150 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 200 y = 300 25 HA
27H x = 200 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: U
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*..
Handelsbez.: MOKKA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 265 y = 245 VA
26B x = 315 y = 295 VA
27I x = 270 y = 270 HA
27B x = 320 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 295 15 VA
26N x = 315 y = 295 8 VA
27F x = 320 y = 320 25 HA
27H x = 320 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: U
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*..
Handelsbez.: OPEL CORSA-F ab MJ 2019
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 200 25 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
27F x = 200 y = 250 10 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: U
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*..
Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 285 y = 280 VA
26P x = 235 y = 230 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 285 y = 280 15 VA
26N x = 285 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 36 PSA Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: U
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*..
Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52972*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 200 8 VA
26N x = 200 y = 200 30 VA
27F x = 200 y = 250 20 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.