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							               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                       Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 07.08.2023
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                               Fahrzeughersteller               SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               TTYZ8GA33EN571          PCD112 ET33            ohne                         57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8GA33EO571          PCD112 ET33            ohne                         57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8SA33EN571          PCD112 ET33            ohne                         57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8SA33EO571          PCD112 ET33            ohne                         57,1                     730      2172    02/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52973*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : KL; 5F; 5P; 5PN
                                                             140 Nm für Typ : KL; 5FP; 7N
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91               11A; 24J                 Altea 4 Freetrack;
                                                          205/60R16 92               11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93               11A; 22P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92               11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/55R16 95               11A; 22P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              76U; 77E
                5PN           e9*2007/46*0012*..        77 - 155 205/55R16   91      11A;   24J               Altea Freetrack;
                                                                 205/60R16   92      11A;   24J               Frontantrieb;
                                                                 215/55R16   93      11A;   22P; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/50R16   92      11A;   22P; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 225/55R16   95      11A;   22P; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              76U; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J                         Altea 4 Freetrack;
                                                          205/60R16 92 11A; 24J                         Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   205/55R16   91      11A;   24J              Altea Freetrack;
                                                            205/60R16   92      11A;   24J              Frontantrieb;
                                                            215/55R16   93      11A;   22P; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92      11A;   22P; 24J; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95      11A;   22P; 24J; 24M    721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/60R16       95      122                     Allradantrieb;
                                                        215/65R16       98      122                     Frontantrieb;
                                                        225/55R16       95      11A; 12A; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/60R16       98      11A; 12A; 245           51A; 71C; 71K; 721;
                                                        235/55R16       98      11A; 12A; 24J; 248      725; 73C; 74C; 76U;
                                                        235/60R16       100     11A; 12A; 24J; 248      77E
§22 52973*07




               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91   11A; 245; 248; 26P;              ab
                                                                       27H                              e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                        nicht Leon X-Perience;
                                                            215/50R16 90        11A;   244; 245; 26B;   Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                27H                     türig; Allradantrieb;
                                                            215/55R16 93        11A;   244; 245; 26B;   Frontantrieb;
                                                                                27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92        11A;   241; 244; 246;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26B;   27F              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 195/55R16 91                     nicht Cupra Leon;
                                                        195/60R16 89                     Kombi; Schrägheck;
                                                        205/55R16 91 11A; 248; 26P       Allradantrieb;
                                                        205/60R16 92 11A; 248; 26P       Frontantrieb; inkl.
                                                        215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P  Hybrid;
                                                        215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     26N; 27H            721; 725; 73C; 74C;
                                                        225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 76U; 77E
                                                                     26N; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110    205/55R16 89 11A; 248; 26P      Leon Cupra; Leon
                                                      205/60R16 92 11A; 248; 26P      Cupra Sportstourer;
                                                      215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck;
                                                      215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb; inkl.
                                                                                      Hybrid;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                      76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 205/60R16              51G                     Allradantrieb;
                            e1*2007/46*0435*..           215/55R16 97                                   Frontantrieb;
                                                         215/60R16              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R16 95                                   12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               7N            e1*2007/46*0435*..   100 - 110 205/60R16           51G                     Frontantrieb;
                                                            215/60R16           51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
§22 52973*07




                                                                                                        725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
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                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 52973*07




               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeck ungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betri ebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
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               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 52973*07




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 8
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge z u beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 52973*07




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
§22 52973*07




                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 19 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.08.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     5F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0094*..
                      Handelsbez.:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, 5-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA
§22 52973*07




                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 400        y = 310           25                HA
                            27H                   x = 400        y = 310            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.